Ausländerstudium
Zulassungsvoraussetzungen
Ausländische Studienbewerber aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union werden in Bezug auf die Zulassung zum Studium wie deutsche Studienbewerber behandelt. Die Zulassung zum Studium setzt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung (Abschlußzeugnis der Sekundarstufe) sowie den Nachweis guter Kenntnisse in der deutschen Sprache voraus.
Ausländische Studienbewerber, die in Deutschland die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben (sogenannte Bildungsinländer), werden bei der Vergabe der Studienplätze den deutschen Bewerbern gleichgestellt.
Alle anderen ausländischen Studieninteressenten bewerben sich mit dem im Heimatland erworbenen Abschlußzeugnis der Sekundarstufe, dem Nachweis eines im Heimatland begonnenen bzw. abgeschlossenen Hochschulstudiums sowie dem Nachweis guter Deutschkenntnisse.
Die geforderten Kenntnisse in der deutschen Sprache müssen durch die DSH-Prüfung (Deutsche Sprache für den Hochschulzugang), den TestDaF oder Sprachdiplome des Goethe-Institutes nachgewiesen werden.
Die oben genannten Dokumente reichen alle Bewerber zusammen mit dem ausgefüllten Formular "Antrag auf Zulassung zum Studium" (deutsch) / (englisch), das auch im Akademischen Auslandsamt erhältlich ist, bis spätestens 15.Juni eines jeden Jahres im Auslandsamt ein.
Die unterschiedlichen ausländischen Ausbildungssysteme in der Sekundarstufe erfordern eine spezifische Bewertung der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung im Vergleich zur deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur). Grundlage für diese Bewertung sind die Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn (ZAB).
Ist die vorgelegte ausländische Hochschulzugangsberechtigung (Abschlußzeugnis der Sekundarstufe) der deutschen Hochschulzugangsberechtigung nicht gleichzustellen, so muß der ausländische Studienbewerber mindestens 1 Jahr ein Studienkolleg an einer deutschen Hochschule besuchen und dort die "Feststellungsprüfung" ablegen. Nach erfolgreichem Bestehen dieser Prüfung wird er zum Studium zugelassen. An der Westsächsischen Hochschule Zwickau (FH) gibt es kein Studienkolleg.
Deshalb kooperiert unsere Hochschule u.a. mit dem Studienkolleg Glauchau und dem Studienkolleg an der Hochschule Zittau
Studiengänge
Folgende Studiengänge werden an der Westsächsischen Hochschule Zwickau angeboten:
- Kraftfahrzeugtechnik
- Verkehrssystemtechnik
- Maschinenbau
- Industrial Management & Engineering
- Versorgungs- und Umwelttechnik
- Elektrotechnik
- Informationstechnik
- Kraftfahrzeugelektronik
- Physikalische Technik
- Mikrotechnologie
- Informatik
- Betriebswirtschaft
- Wirtschaftsingenieurwesen
- Management für Betriebe mit öffentlichen Aufgaben
- Wirtschaftsfrankoromanistik
- Wirtschaftshispanistik
- Wirtschaftssinologie
- Pflegemanagement
- Gebärdensprachdolmetschen
- Textil- und Ledertechnik (Stadt Reichenbach)
- Architektur (Stadt Reichenbach)
Studiengänge des Fachbereiches Angewandte Kunst in der Stadt Schneeberg:
- Holzgestaltung
- Modedesign
- Textildesign
- Textilkunst
- Musikinstrumentenbau
- Internationaler Bachelor-Studiengang Holzbildhauerkunst (Stadt Lichtenstein)
Aufbaustudiengänge (Fernstudium):
- Umwelttechnik und Recycling
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftsingenieurwesen
Akademischer Kalender
Studienbeginn: Wintersemester (01.September)
Regelstudiendauer: 8 Semester
Studienablauf:
1. - 3. (4.) Semester - Grundstudium mit dem Erwerb des Vordiploms
4. (5.) - 8. Semester - Hauptstudium einschließlich 1 praktisches Studiensemester und Diplomsemester
Studienabschluß: Diplom (FH)
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