Voraussetzungen

Studienvoraussetzungen

für die Aufnahme eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums sind an der Westsächsischen Hochschule Zwickau eine der folgenden Hochschulzugangsberechtigungen (HZB) nachzuweisen:

  1. Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  2. Fachhochschulreife
  3. Fachgebundene Hochschulreife
  4. Meisterprüfung in einer dem Studiengang entsprechenden Fachrichtung
  5. durch die Hochschule als gleichwertig anerkannte Qualifikation
    (Fachbezogener Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber)
  6. schulischer Teil Fachhochschulreife und Berufsausbildung bzw. Berufspraxis
  1. erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss
  2. abgeschlossenes Studium an einer Berufsakademie - ggf. Einzelfallprüfung

Weitere Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den entsprechenden
Studienordnungen im Kurskatalog

Ausführliche Informationen zur Studienvoraussetzung

Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung

Die Prüfungsordnung für die Zugangsprüfung regelt das Verfahren für die Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung an der Westsächsischen Hochschule Zwickau. Diese Prüfungsordnung hat die Hochschule aufgrund von § 17 Absatz 5 des Sächsischen Hochschulgesetzes - SächsHSG vom 10.12.2008 erlassen.
Mit bestandener Zugangsprüfung erlangen Studienbewerber ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife, die aufgrund ihrer Begabung und ihrer Vorbildung für ein Hochschulstudium in Frage kommen, die fachgebundene Studienberechtigung, die ausschließlich für den Studiengang an der Westsächsischen Hochschule Zwickau gilt, für den die geforderten Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden.

Zur Zugangsprüfung wird zugelassen, wer eine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Als Berufsausbildung gilt:

a. die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Bildungsgesetz (BBiG)
b. der Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachschule
c. der Abschluss einer Berufsausbildung mit einem Facharbeiterbrief der Deutsche Demokratische Republik
d. der Abschluss einer Ausbildung im einfachen oder mittleren Dienst der öffentlichen Verwaltung
e. in der Bundesrepublik Deutschland anerkannte gleichstehende ausländische Abschlüsse.

Ausführliche Informationen zur Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung