Pressemitteilung

Gebärdensprachdolmetschen: Frist für Eignungsprüfung endet am 11.3.

Noch bis zum 11. März können sich Studieninteressenten für die Eignungsprüfung zum Studiengang Gebärdensprachdolmetschen anmelden. Die Prüfung ist Voraussetzung zur Zulassung in diesen Studiengang.

Die Eignungsprüfung beinhaltet einen Sprach- und Sprechtest sowie eine Überprüfung der berufsbedingten körperlichen und psychischen Eignung. Ferner müssen ein Seh- und Hörtestnachweis, eine logopädische Unbedenklichkeitsbescheinigung und ein Nachweis über die Teilnahme an einem Gebärdensprachgrundkurs nachgewiesen werden. Nach erfolgreicher Eignungsprüfung können sich die Studierenden bis zum 15.7. für einen Studienplatz zum Wintersemester 2016/17 bewerben. Studienbeginn ist Ende September.

Weitere Informationen zur Eignungsprüfung und zum Studiengang