Am 16. Dezember 2015 wurde die Grundordnung der Westsächsischen Hochschule Zwickau durch den Erweiterten Senat neu beschlossen und durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bestätigt. Geändert werden musste u. a. die öffentliche Bekanntmachung von Ordnungen. Paragraf 20 der Grundordnung besagt nun, dass Ordnungen der Hochschule im Veröffentlichungsblatt „Bekanntmachungen der Westsächsischen Hochschule Zwickau“ bekannt gemacht werden müssen. Dieses Veröffentlichungsblatt erscheint erstmalig am 7. März 2016 mit Bekanntmachung der Neufassung der Grundordnung.
Einzusehen ist das neue Veröffentlichungsblatt an allen Standorten der Bibliothek sowie in den Sekretariaten des Rektors und Kanzlers. Zudem ist es online unter hier abrufbar. Alle Änderungen von Ordnungen werden zukünftig auf diesem Weg öffentlich bekannt gemacht.
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Prof. Gundolf Baier
Prorektor für Lehre und Studium
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