PROMOS-Stipendium für Summer Schools
Förderungsdauer
Mindestens 2 bis 6 Wochen in den Monaten Juli und August, gilt für alle Bachelor- und Masterstudiengänge.
Fördermaßnahme |
Förderdauer |
Aufenthaltszeitraum |
Zielregion |
Zielgruppen |
Auslandsstudium |
mind. 1 Monat bis max. 6 Monate |
Januar bis Dezember |
weltweit außerhalb des ERASMUS-Raumes |
Bachelor- und Masterstudien-gänge |
Auslandspraktikum |
mind. 6 Wochen bis max. 6 Monate |
Januar bis Dezember |
weltweit außerhalb des ERASMUS-Raumes |
Bachelor- und Masterstudien-gänge |
Sommerschule |
mind. 2 bis 6 Wochen |
Juli / August |
weltweit außerhalb des ERASMUS-Raumes |
Bachelor- und Masterstudien-gänge |
Geltungsbereich
- weltweit
- Die Sommerschule muss an einer staatliche anerkannten Hochschule durchgeführt werden. Sommerschulen bei privaten Anbietern sowie Reisen zu Konferenzen und Kongressen werden nicht gefördert.
Leistungen
- Einmalige Kurspauschale in Höhe von 500,- EUR
- Zusätzliche Reise- und Aufenthaltskosten werden nicht übernommen
Bewerbungsfrist für das Jahr 2019:
- 15.05.2019
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung für ein PROMOS-Sommerschulkurs erfolgt über unser Online-Bewerberportal. Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig. Nach der Registrierung können Sie Ihr Bewerbungsformular jederzeit abspeichern und zu beliebiger Zeit vervollständigen.
Für Ihre Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- eine vollständig ausgefüllte Online-Bewerbung
- Tabellarischer Lebenslauf
- Akademische Leistungsnachweise (Notenspiegel)
- Ausführliches Motivationsschreiben (max. 3 DIN A4-Seiten)
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung / bei erstem Hochschulabschluss Kopie Bachelor-/Diplomzeugnis
- Empfehlungsschreiben eines Professors auf dem Vordruck des DAAD sowie in ausführlicher Version
(Hinweisblatt für Gutachter) (muss in einem verschlossenen Umschlag im International Office eingereicht werden) - Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Checkliste
- Einverständniserklärung
- Anmeldung/Zulassung/Aufnahme in den Kurs
Hinweis: Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt!
Nach dem Aufenthalt
Spätestens acht Wochen nach Ende des Aufenthalts müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Ausführlicher schriftlicher Bericht und
- Teilnahmebestätigung/Zertifikat und Notenübersicht
Hinweis: Erst nach Eingang der aufgeführten Unterlagen erhalten Sie Ihre Stipendienurkunde!
Noch Fragen?
Auslandsmobilität
Kathrin Schmidt
Raum: R I 228
+49 375 536 1067
+49 375 536 1063
Kathrin.Schmidt[at]fh-zwickau.de