Prüfungsausschuss

Was ist der Prüfungsausschuss?

Gemäß § 18 der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Languages and Business Administration vom 4. Januar 2010 ist der Prüfungsausschuss ein Organ innerhalb der Fakultät Angewandte Sprachen und Interkulturelle Kommunikation, welches den ihm durch die Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben nachzukommen hat. Insgesamt besteht der Prüfungsausschuss aus 5 Mitgliedern, in der Mehrheit ProfessorInnen, sowie aus einem studentischen Mitglied. Ca. einmal pro Semester tagt der Prüfungsausschuss der Fakultät, um aktuelle Fragen und Entwicklungen zu besprechen oder um Lösungen für spezielle Probleme zu erarbeiten.

Wer sind Ihre AnsprechpartnerInnen beim Prüfungsausschuss?

Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist Prof. Dr. phil. habil. Ines-Andrea Busch-Lauer. Alle Fragen, die sich für Sie im Rahmen Ihrer Prüfungsangelegenheiten ergeben, richten Sie bitte direkt an Frau Prof. Dr. Busch-Lauer, telefonisch (+49 375 536 1360) oder per E-Mail. In Routinefällen bemühen wir uns, Ihre Anfragen so rasch und unbürokratisch wie möglich auf dem elektronischen Weg zu bearbeiten, bei individuellen Problemen empfehlen wir Ihnen, einen Gesprächstermin zu vereinbaren. 

WICHTIG: Bitte vergewissern Sie sich im Zweifelsfall immer bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, bevor Sie Vermutungen bezüglich Prüfungsangelegenheiten vertrauen, die unter den Studierenden im Umlauf sind. So lassen sich Missverständnisse und böse Überraschungen vermeiden.

Welche Aufgaben hat der Prüfungsausschuss?

Die Aufgaben und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses sind in der Prüfungsordnung (vgl. § 19, 20) des Bachelorstudiengangs Languages and Business Administration vom 4. Januar 2010  klar definiert.

Zur Info: Der Prüfungsausschuss der Fakultät Angewandte Sprachen und Interkulturelle Kommunikation  hat aktuell beschlossen, dass im Auslandsstudium nur maximal 6 ECTS an Kursen in englischer Sprache eingebracht werden können.

Wie können wir DIR im konkreten Fall helfen? Wann solltest DU dich an uns wenden? Hier kannst du dazu den FAQ zum Prüfungsausschuss lesen!

Hier findest DU eine genaue Erläuterung des § 18, was genau ein Prüfungsausschuss ist.

 

Beschluss des Prüfungsausschusses vom 02.11.2021

Liebe Studierende,

da die Pandemiesituation weiter anhält, sich ggf. verschärft und damit aus verschiedenen Gründen wieder Visaprobleme resultieren können, ist es möglich, dass Ihr Auslandsstudium und/bzw. die Auslandspraktika erneut nicht oder verändert stattfinden müssen.

Aus diesem Grund hat der Prüfungsausschuss der Fakultät am 2.11.2021 einstimmig folgenden Beschluss gefasst, über den wir Sie hiermit informieren möchten.

Aufgrund der nach wie vor unsicheren Pandemieentwicklung und auch aufgrund möglicher Visaprobleme wird die Gültigkeit der Beschlüsse des Prüfungsausschusses vom 29.06.2020 (vgl. Beschlüsse a, b und c im folgenden Abschnitt) bis zu einer länderspezifischen Stabilisierung der Pandemielage, die die prüfungsordnungskonforme Erbringung der Leistungen zulässt, verlängert.

Beschluss (a) vom 29.06.2020: Flexibilisierung der Abfolge von Auslandssemester und Auslandspraktikum

Aufgrund der erschwerten Situation durch die Pandemie brauchen Studierende im Studienjahr 2021/22 keinen Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen, wenn sie das Praktikum im 5. Semester anstelle des 6. Semesters absolvieren möchten, sofern sie die Voraussetzungen für das Auslandsjahr erfüllen.

Beschluss (b) vom 29.06.2020: Ausweitung der Praktikamöglichkeit in Deutschland auf den Bezug zum Fachprofil

Der Prüfungsausschuss beschließt, dass solange die Praktikumssituation pandemiebedingt schwierig ist, auch Praktika in Deutschland absolviert werden können, die möglichst einen Bezug zum gewählten wirtschaftswissenschaftlichen Fachprofil und/ oder Kulturraum des Schwerpunktes aufweisen.

Beschluss (c) vom 29.06.2020: Möglichkeit der Kompensation fehlender Praktikumszeiten bei pandemiebedingtem Abbruch und Mindestpraktikumszeit von 10 Wochen

Der Prüfungsausschuss beschließt, dass Studierende, die pandemiebedingt ihr Praktikum abbrechen mussten und mindestens zehn Wochen Praktikum absolviert haben, beim Prüfungsausschuss die Abgeltung der fehlenden Praktikumszeit durch eine Kompensationsaufgabe beantragen können.

Beschluss (d) vom 1.10.2019: Studierende im Studienschwerpunkt Chinesischsprachiger Kulturraum können zur Durchführung des Praxissemesters aus folgenden drei Möglichkeiten wählen:

1)            20-wöchiges Praktikum in China/Taiwan (Hongkong, Macao, Singapur)

2)            20-wöchiges Praktikum mit Chinabezug in einem Land weltweit, einschließlich Deutschland

3)            3-monatiges Praktikum in China + 3-monatiges Praktikum mit Chinabezug in einem Land weltweit, einschließlich Deutschland

Möglichkeit 3) besteht in entsprechender Form (3-monatiges Praktikum im Land der Zielsprache + 3-monatiges Praktikum in Deutschland), sofern nachgewiesen werden kann, dass Visaprobleme die Durchführung eines 20-wöchigen Praktikums unmöglich machen.

Sofern die länderspezifische Situation die Absolvierung des Auslandsstudiums und/bzw. des Auslandspraktikums zulassen, sind die Leistungen regulär zu erbringen.

Dekan
Prof. Dr. phil. Dipl. Theol. Thomas Johnen

Sekretariat
Constanze Wiesner
+49 375 536 3560
+49 375 536 3561
Constanze.Wiesner[at]fh-zwickau.de

Dekanatsrätin
Bettina Bach
+49 375 536 3562
+49 375 536 3561
Bettina.Bach[at]fh-zwickau.de

Finanzen/Technik/Beschaffung
Kristin Müller
+49 375 536 3563
+49 375 536 3561
Kristin.Mueller[at]fh-zwickau.de

Studienfachberatung Languages & Business Administration
Prof. Dr. phil. Doris Fetscher
+49 375 536 3501
Doris.Fetscher[at]fh-zwickau.de

Prof. Dr. phil. Doris Weidemann
+49 375 536 3559
Doris.Weidemann[at]fh-zwickau.de

Studienfachberatung Gebärdensprachdolmetschen
Susann Müller
+49 375 536 3446
Susann.Mueller.cgn[at]fh-zwickau.de

Jana Rau
+49 375 536 3360
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