§ 18

§ 18 Prüfungsausschuss nur der Fakultät Angewandte Sprachen und Interkulturelle Kommunikation

(1) In der Fakultät SPR wird ein Prüfungsausschuss für die durch diese Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben gebildet.

(2) Der Prüfungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Die Mehrheit der Mitglieder sind Professoren. Dem Prüfungsausschuss gehören mindestens ein studentischer Vertreter sowie ein Mitarbeiter der Fakultät an. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, der Stellvertreter und die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Fakultätsrat bestellt.

(3) Die Amtszeit der Mitglieder des Prüfungsausschusses beträgt in der Regel drei Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr.

(4) Der Prüfungsausschuss berichtet regelmäßig der Fakultät über die Entwicklung der Studienzeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbeitungszeiten der Bachelorarbeit sowie über die Verteilung der Modul- und Gesamtnoten. Der Bericht ist an der WHZ offen zu legen. Der Prüfungsausschuss gibt Anregungen zur Reform der Studienordnung, der Module und der Prüfungsordnung.

(5) Der Prüfungsausschuss ist Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungsprozessrechts.

(6) Der Vorsitzende führt im Regelfall die Geschäfte des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss kann auf Widerruf Aufgaben auf den Vorsitzenden oder andere Mitglieder des Prüfungsausschusses übertragen.

(7) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Mehrheit und nicht gegen die Mehrheit der Professoren. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Bei Beschlussunfähigkeit gilt § 90 Abs. 2 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz). Sitzungen des Prüfungsausschusses sind nicht öffentlich. Über die Sitzungen des Prüfungsausschusses wird ein Protokoll geführt.

(8) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, der Abnahme von Prüfungsleistungen beizuwohnen.

(9) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie durch den Vorsitzenden zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

 (10) Entscheidungen des Prüfungsausschusses bedürfen der Schriftform. Belastende Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind dem Studenten schriftlich mitzuteilen, zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

Dekan
Prof. Dr. phil. Dipl. Theol. Thomas Johnen

Sekretariat
Constanze Wiesner
+49 375 536 3560
+49 375 536 3561
Constanze.Wiesner[at]fh-zwickau.de

Dekanatsrätin
Bettina Bach
+49 375 536 3562
+49 375 536 3561
Bettina.Bach[at]fh-zwickau.de

Finanzen/Technik/Beschaffung
Kristin Müller
+49 375 536 3563
+49 375 536 3561
Kristin.Mueller[at]fh-zwickau.de

Studienfachberatung Languages & Business Administration
Prof. Dr. phil. Doris Fetscher
+49 375 536 3501
Doris.Fetscher[at]fh-zwickau.de

Prof. Dr. phil. Doris Weidemann
+49 375 536 3559
Doris.Weidemann[at]fh-zwickau.de

Studienfachberatung Gebärdensprachdolmetschen
Susann Müller
+49 375 536 3446
Susann.Mueller.cgn[at]fh-zwickau.de

Jana Rau
+49 375 536 3360
GSD[at]fh-zwickau.de
Jana.Rau[at]fh-zwickau.de

Postanschrift
Westsächsische Hochschule Zwickau
Fakultät Angewandte Sprachen und Interkulturelle Kommunikation
Postfach 20 10 37
08012 Zwickau

Lieferanschrift (für Pakete und Paketsendungen)
Zentrale Warenannahme
Innere Schneeberger Straße 26
08056 Zwickau
(Anfahrt über Dr.-Friedrichs-Ring)

Besucheradresse
Scheffelstraße 39; Haus 1
08066 Zwickau