Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich ist eine Möglichkeit bestimmte Studien- oder Prüfungsleistungen entsprechend der individuellen Behinderung auf Antrag zu verändern. Der Nachteilsausgleich ist nicht als eine Vergünstigung zu verstehen, sondern als eine an die Leistungsfähigkeit des Studierenden angepasste Form der Studien- und Prüfungsleistung. Der Nachteilsausgleich ermöglicht somit einen gleichwertigen Leistungsnachweis.

Mögliche Varianten von Nachteilsausgleichen sind

  • eine Verlängerung der Zeiträume zum Erstellen von Hausarbeiten und Ablegen von Prüfungen
  • schriftliche anstelle von mündlichen Prüfungen (oder umgekehrt)

Rechtliche Grundlage: § 34 Abs. 3 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz

Ansprechpartner sind hierbei die Studiendekane sowie die Prüfungsausschussvorsitzenden der jeweiligen Fakultät.

Bitte melden Sie sich für den Download der Handreichung zum Nachteilsausgleich für Studierende an.

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