Abschlussarbeit und Kolloqium

Das Studium schließt mit dem Verfassen der Abschlussarbeit und deren mündlicher Verteidigung (Kolloquium) ab.

Für die Anmeldung zur Abschlussarbeit sind folgende Schritte nötig:

  1. Abgabe des Zulassungsantrages für die Abschlussarbeit beim Prüfungsamt.
  2. Prüfung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung durch das Prüfungsamt. Rückgabe des Antrages an den Antragsteller bzw. Weiterleiten des Antrages durch das Prüfungsamt an die Fakultät.
  3. Einholung der Unterschriften der Betreuer der Abschlussarbeit durch die Studierenden.
  4. Abgabe des Antrages beim zuständigen Bearbeiter der Fakultät. Hier erfolgt die Kontrolle der Fristen.

Wenn mit der Abgabe der Abschlussarbeit alle Prüfungsleistungen vorliegen, erfolgt eine automatische Anmeldung zum Abschlussprojekt durch das Prüfungsamt. Eine Anmeldung im Prüfungsportal durch die Studierenden ist nicht möglich.

Ansprechpartner
Dezernat Studienangelegenheiten

Prüfungsamt
Katrin Eichmann
+49 375 536 1183
Katrin.Eichmann[at]fh-zwickau.de

Marion Nothard
+49 375 536 1189
Marion.Nothard[at]fh-zwickau.de