Langzeitstudiengebühr

Studierende, die an der WHZ immatrikuliert sind und die in der Prüfungsordnung festgelegte Regelstudienzeit in ihrem Studiengang um mehr als 4 Semester überschritten haben, müssen gem. § 13 Abs. 2 SächsHSG für jedes weitere Semester eine Gebühr von 500 EUR zahlen. Diese Gebühr wird mit der Rückmeldung erhoben. Betroffene Studierende werden von der WHZ über die Gebühr informiert.

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