FAQ-PROMOS

Allgemeine Informationen zum Stipendienprogramm und den Bewerbungsvoraussetzungen

Mit PROMOS können weltweit Aufenthalte gefördert werden, Schwerpunkt der JGU liegt dabei auf Außereuropa und den schon bestehenden Partnerschaften (bei Studienaufenthalten).

Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn für die betreffende Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.

Ausnahmen Im ERASMUS+ Raum (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern):

  • Förderung eines Studienaufenthaltes ist NUR möglich, wenn keine ERASMUS+ Partnerschaft in dem entsprechenden Fach besteht.
  • Stipendien für Praktika im ERASMUS+ Raum sind über PROMOS NICHT möglich.

Auslandsaufenthalte können bis zu einer Dauer von maximal 6 Monaten gefördert werden. Für Studienaufenthalte von mehr als 8 Monaten bewerben Sie sich direkt beim DAAD um ein Jahresstipendium.

Sollte der Aufenthalt länger als Dezember eines Jahres dauern, kann noch bis maximal Februar des Folgejahres eine Förderung erfolgen.

Die Liste der aktuellen Förderpauschalen finden Sie auf der PROMOS-Website. Man unterscheidet dabei:

  • monatliche länderspezifische Teilstipendienrate (Aufenthalt)
  • einmalige Kursgebührenpauschale von 500 € (Sprachkurs/ Fachkurs)

Die tatsächliche Fördersumme wird mit der Stipendien-Zusage mitgeteilt.

In der PROMOS-Förderung werden keine Studiengebühren, Reisekosten oder Kosten für Auslandskrankenversicherungen  übernommen.

Falls Sie Auslands-BAföG erhalten, können von dieser Seite Studiengebühren anteilig bezuschusst werden.

Bewerben können sich Studierende und in einigen Programmlinien Doktorand/inn/en aller Fachrichtungen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des gesamten Förderzeitraums an der Westsächsischen Hochschule Zwickau als ordentliche Studierende eingeschrieben sind und einen Abschluss anstreben.

Bachelor-Studierende können sich frühestens im 2. Fachsemester bewerben.

Eine Förderung von ausländischen Studierenden in dem jeweiligen Heimatland ist ausgeschlossen.

Nein. In Ihrer Bewerbung müssen Sie sich auf ein Zielland/ eine Zieluniversität festlegen. Mehrere Bewerbungen für verschiedene Zielorte im selben Zeitraum sind nicht möglich.

Wenn Sie mehrere Optionen haben und noch keine feste Zusage vorliegt, richten Sie Ihre Bewerbung auf Ihre 1. Priorität aus. Im Motivationsschreiben können Sie am Ende in einem kurzen Absatz angeben, dass Sie noch einen „Plan B“ haben, der aus bestimmten Gründen ebenfalls sinnvoll in Ihr Studium integriert werden könnte.

Sollte dann der Fall eintreten, dass Sie keine Zusage Ihrer 1. Priorität erhalten, aber bereits eine PROMOS-Zusage vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Stipendium dennoch ausgezahlt werden kann.

Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien an der WHZ (nacheinander) miteinander kombiniert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb einer Studienphase (Ausbildungsabschnitts), der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom endet, 6 Monate nicht überschreiten. Außerdem ist pro Förderlinie (Studium, Praktikum, Sommerschule/Fachkurs) nur eine Förderung möglich.

Innerhalb einer neuen Studienphase können Sie erneut eine Förderung über PROMOS erhalten, auch für Förderlinien, in denen Sie in der vorhergehenden Studienphase schon einmal ein Stipendium erhalten haben.

  • ERASMUS-Raum
  • DAAD-Programme
    Praktika, die durch besondere Programme des DAAD gefördert werden, können nicht über PROMOS gefördert werden. Dies sind Praktika bei:
    • Internationalen Organisationen (z.B. der UNO)
    • EU-Institutionen
    • Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten
    • den Auslandsvertretungen Deutschlands
    • den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten
    • den Goetheinstituten
    • den Deutschen Schulen im Ausland
  • DAAD-Fahrtkostenzuschüsse
    Für Praktika, die im Rahmen der Organisationen IAESTE, AIESEC, bvmd, ZAD und DCGM durchgeführt werden, können ebenfalls nicht über PROMOS gefördert werden. Bewerbungen sind direkt bei den genannten Organisationen einzureichen.

Weitere Informationen zu allen DAAD Programmen: Kurzstipendien für Auslandspraktika

Der Bezug von Auslands-BAföG ist neben einem PROMOS-Stipendium möglich.  Alle PROMOS-Leistungen müssen dem zuständigen BAföG-Amt mitgeteilt werden und können eventuell zu Anpassungen der BAföG-Sätze führen.

PROMOS und PROMOS
Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien an der WHZ (nacheinander) miteinander kombiniert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb einer Studienphase (Ausbildungsabschnitts), der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom etc. endet, 6 Monate nicht überschreiten. Außerdem ist pro Förderlinie (Studium, Praktikum, Sommerschule/Fachkurs) nur eine Förderung möglich.

Innerhalb eines neuen Ausbildungsabschnitts können Sie erneut eine Förderung über PROMOS erhalten, auch für Förderlinien, in denen Sie in der vorhergehenden Studienphase  schon einmal ein Stipendium erhalten haben.

DAAD-Individualstipendien und PROMOS
DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen NICHT gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Deutschlandstipendium und PROMOS
Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können gleichzeitig bezogen werden.

Andere Stipendienleistungen und PROMOS
Eine Kombination von Stipendien aus privaten Mitteln mit PROMOS-Stipendien ist möglich, die WHZ behält sich aber vor, eine Beschränkung festzulegen bzw. ein PROMOS-Stipendium auszuschließen.

Bei öffentlichen Mitteln ist eine Kombination möglich,

  • wenn dadurch nicht der Auslandsaufenthalt gefördert wird ODER
  • wenn bei Förderung des Auslandsaufenthalts nicht derselbe Förderzweck (d.h. Aufenthaltsförderung oder Reisekosten) bezuschusst wird.

Wenn Sie PROMOS-Förderung erhalten, sind Sie verpflichtet die PROMOS-Förderung auch bei dem anderen Stipendienträger anzugeben.

Insofern der Zweck des geförderten Auslandsaufenthalts durch die Ausübung der Tätigkeit nicht gefährdet wird, dürfen Sie einer Tätigkeit im Ausland nachgehen..

Hinweis: Bitte beachten Sie bei Aufenthalten ins außereuropäische Ausland die geltenden Visumsbestimmungen, die in vielen Fällen eine vergütete Tätigkeit neben dem Studium ausschließen.

Informationen zu den Bewerbungsunterlagen

Die Zusage der Zieluniversität bzw. des Praktikumsgebers muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen. Allerdings sollten Sie Ihre Bemühungen kenntlich machen, indem Sie Ihrer Bewerbung einen Nachweis über die laufende Kommunikation mit der Gasthochschule oder dem ausländischen Unternehmen beifügen. Bitte vermerken Sie in der Bewerbung, dass (und ggf. wann) diese Unterlagen nachgereicht werden.

Für die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sind allein die Bewerber/innen selbst verantwortlich.

Die Bewerbung erfolgt über unser Online-Bewerbungsportal. Die beiden Gutachten der Professorin oder des Professors werden in Papierform an das International Office geschickt.

Bitte reichen Sie alle Unterlagen in deutscher Sprache ein. Zusagen von Hochschulen/ Praktikumsgebern etc. werden auch in Englisch, Spanisch, Französisch, Chinesisch und Portugiesisch anerkannt.

Nein. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss eine Zusage noch nicht zwingend vorliegen. Es reicht aus, wenn ein bestehender Kontakt zur Zieluniversität oder dem Praktikumsgeber eingereicht wird. Die Zusage muss bis zur Ausreise im International Office vorliegen.

Bitte reichen Sie einen lückenlosen tabellarischen, aber dennoch ausführlichen Lebenslauf ein, inklusive ehrenamtlicher Tätigkeiten, Praktika, Berufserfahrung, Auslandsaufenthalte, sonstiger Tätigkeiten, (Sprach-)Kenntnisse und Qualifizierungen. Gerne können Sie einige Punkte kurz stichwortartig näher erläutern.

Nachweise müssen nicht beigefügt werden. Sollte Ihnen ein bestimmtes Zeugnis allerdings so wichtig erscheinen, dass Sie es beifügen wollen, können Sie das gerne tun.

Das Motivationsschreiben ist das „Herzstück“ Ihrer Bewerbung, Sie können es weitestgehend frei gestalten. In der Regel umfasst das Motivationsschreiben 2 bis 3 DIN A4 Seiten und soll natürlich vor allem auf den anstehenden Auslandsaufenthalt eingehen. Ihre bisherigen Studien/ Tätigkeiten sollten nur einfließen, um ggf. Ihre Aussagen zu unterstreichen. Ansonsten müssen Sie nicht weiter darauf eingehen, da all diese Informationen bereits im Lebenslauf enthalten sind.

Folgende Fragen können Ihnen beim Erstellen des Motivationsschreibens behilflich sein:

  • Warum haben Sie sich gerade dieses Zielland/diese Universität/diese Praktikumseinrichtung ausgewählt?
  • Ist Ihr Studienfach bzw. das Schwerpunktthema Ihres Studiums dort besonders gut vertreten?
  • Können Sie dort ggf. einen Schwerpunkt vertiefen, der hier im Studium nicht oder nicht ausreichend vertreten ist?
  • Gibt es Kontakte/ Kooperationen zwischen den Hochschulen?
  • Wissen Sie evtl. sogar schon, welche Kurse Sie interessieren/ Sie belegen möchten?
  • Haben Sie bereits Kontakt zur Gasteinrichtung/zum Praktikumsunternehmen?
  • Wie passt Ihre Auslandsplanung in Ihren Studienverlauf bzw. in Ihre beruflichen Pläne?

Auf der PROMOS-Homepage finden Sie ein Formular, welches Ihr/e GutachterIn ausfüllen sollte. Der Kurzfassung (Formular) ist ein ausformuliertes ausführliches Gutachten beizufügen. Beide Dokumente sind dem International Office in einem geschlossenen Umschlag zuzusenden.

Sie benötigen für die PROMOS-Bewerbung kein offizielles Sprachzertifikat (TOEFL, DELF, etc.). Als Nachweis über Ihre Kenntnisse der Lehr- oder Arbeitssprache des Gastlandes fügen Sie Ihre Bewerbung bitte einen Sprachnachweis bei.

Für das Ausstellen des Sprachnachweises können Sie sich an Ihren Sprachdozenten in den Fachbereichen an der WHZ wenden. Das auszufüllende Formular steht zum Download auf der Homepage im Download-Bereich bereit.

Sollten Sie bereits einen offiziellen Sprachtest abgelegt haben oder anderweitig einen aktuellen Sprachnachweis der WHZ vorweisen können (Sprachkurse innerhalb der WHZ), die nicht älter als 1 Jahr sind, können Sie diese natürlich einreichen und müssen keinen weiteren Sprachtest machen.

Sollten Sie ein Praktikum in der Arbeitssprache DEUTSCH absolvieren, benötigen wir keinen Sprachnachweis, stattdessen aber eine kurze Bestätigung des Praktikumsgebers, dass die Arbeitssprache tatsächlich Deutsch ist. Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache werden bei der Auswahl positiv bewertet.

Für die Bewerbung um eine PROMOS-Förderung für eine Sommerschule ist kein Sprachnachweis erforderlich.

Ja, auch wenn Sie Muttersprachler/in der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache sind, benötigen Sie dennoch einen Sprachnachweis.

Ja, auch Studierende der jeweiligen Sprachen müssen die Sprachkenntnisse mit dem Sprachnachweis belegen.

Informationen zum Auswahlverfahren

Über die Stipendienvergabe entscheidet an der WHZ eine Auswahlkommission basierend auf den eingereichten schriftlichen Bewerbungsunterlagen. In der Regel findet eine reine Papierauswahl statt, d.h. ohne persönliche Auswahlgespräche.

Die Auswahlkommission besteht aus Mitgliedern der Fachbereiche. Aus den Ergebnissen wird ein Ranking erstellt. Aufgrund dieses Rankings werden die Zusagen bzw. Absagen verschickt.

Bei Mittelnachbewilligungen von Seiten des DAAD oder Absagen von StipendiatInnen, können gemäß des Rankings ("Warteliste") auch nachträglich weitere Stipendien vergeben werden.

Folgende Kriterien spielen bei der Auswahl eine Rolle:

  • Akademische Qualifikation
  • Darstellung und Qualität des Studienvorhabens/ des Aufenthaltes
  • Sinnvolle Einbettung des Aufenthalts ins Studium
  • Relevanz des Aufenthalts für das Studium/ den Berufsweg
  • Sprachkenntnisse (Unterrichts- bzw. Arbeitssprache)
  • Soziales, politisches, kulturelles Engagement

Darüber hinaus wird bei der Auswahl darauf geachtet, dass die BewerberInnen der WHZ im Ausland würdig vertreten können.

Die WHZ erhält jedes Jahr ein Budget vom DAAD, welches dann auf die verschiedenen Förderlinien verteilt wird. Je nach Höhe dieses Jahresbudgets, der Höhe der beantragten Stipendien und der Anzahl der Bewerbungen kann die Zahl der zu vergebenden Stipendien stark schwanken. In den letzten Jahren hat sich aber gezeigt, dass meistens dreiviertel bis alle der BewerberInnen ein Stipendium erhalten können.

Die Zusagen und Absagen werden auf dem Postweg verschickt. In Fällen, bei denen die BewerberInnen sich bereits im Ausland befinden, werden zugleich per E-Mail kontaktiert.

Für Studien- und Praktikaaufenthalte in der ersten Jahreshälfte (Januar bis Juni) werden die Zusagen bzw. Absagen i.d.R. Ende Januar verschickt. Für Studien- und Praktikaaufenthalte in der zweiten Jahreshälfte (Juli bis Dezember) werden die Zusagen bzw. Absagen i.d.R. Mitte  April verschickt.

Bei Bewerbungen für Sprach- oder Fachkurse werden die Zusagen i.d.R. 4-6 Wochen nach Bewerbungsschluss versandt.

Sonstige Informationen

Die Aufenthaltspauschalen werden im zwei-Monats-Rhythmus ausgezahlt. Gemäß den DAAD-Richtlinien ist eine Vorauszahlung von über sechs Wochen nicht zulässig.

Zudem können wir die Stipendienraten erst ab dem ersten Monat Ihres Auslandsaufenthaltes auszahlen. Demnach werden Sie im Monat Ihrer Abreise (bzw. des Beginns des offiziellen Förderzeitraums) die erste Rate erhalten.

Hinweis: Wir werden keine Änderungen an dem bereits zugesagten Stipendium vornehmen, ohne Sie vorab davon in Kenntnis zu setzen (z.B. im Falle einer falschen Berechnung etc.). Sie haben demnach Anspruch auf die in der Annahmeerklärung unterschriebene Fördersumme.

Bitte informieren Sie uns, wenn Zahlungen NICHT oder anders als vereinbart erfolgen.

Die PROMOS-Stipendiat/inn/en sind verpflichtet, der WHZ SCHRIFTLICH und UNVERZÜGLICH alle Änderungen von Sachverhalten, die für die Vergabe und die Höhe des Stipendiums relevant sind, anzuzeigen.

Liegen wichtige Gründe vor, wird der Vertrag gekündigt, die Stipendienleistungen werden eingestellt und zu Unrecht bezogene Stipendienleistungen werden durch die WHZ zurückgefordert.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. der Zweck des Stipendiums nicht mehr erreicht werden kann,
  2. Tatsachen erkennen lassen, dass die/ der Studierende sich nicht im erforderlichen und zumutbaren Maße des Zwecks der Stipendiengewährung bemüht,
  3. die Stipendienleistungen durch arglistige Täuschung erschlichen wurden (z.B. durch Verschweigen einer gleichzeitigen Förderung durch andere Stellen),
  4. die Mittel nicht dem Zweck entsprechend verwendet werden und die/ der Studierende den Mangel kannte oder nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte,
  5. die/ der Studierende den Vertrag ohne nachvollziehbaren Grund von sich aus kündigt. (Ein nachvollziehbarer Grund liegt dagegen z.B. bei einer längerfristigen Erkrankung der/ des Studierenden oder bei einer Verschlechterung der Sicherheitslage im Gastland vor.)

In den Fällen 3. bis 5. müssen bereits ausgezahlte Stipendienleistungen zurückgezahlt werden.

Bei Bezug des PROMOS-Stipendiums ist keinerlei Versicherungsschutz enthalten. Sie müssen selbst für einen ausreichenden Zusatzschutz (Krankenversicherung, ggfs. Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung) für die Zeit des Auslandsaufenthaltes sorgen.

Bitte klären Sie im Vorfeld genau welche Leistungen im Ausland wie von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Wir raten allen Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt absolvieren, dringend dazu, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch einen Krankenrücktransport mit einschließt.

Das International Office ist dazu verpflichtet auf diesen Sachverhalt hinzuweisen, wird aber keinerlei Überprüfungen des Versicherungsschutzes durchführen.

Eine sehr günstige und weltweit gültige Möglichkeit für Studierende und Doktorand/inn/en ist die Gruppenauslandsversicherung des DAAD. Dies ist eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung.

  • Mindestlaufzeit 1 Monat
  • Es gibt folgende Tarife:
    • Tarif 720 (Deutsche Praktikanten/-innen im Ausland)
    • Tarif 726 (Deutsche Studierende und Doktorand/inn/en im europäischen Ausland
    • Tarif 750 (Deutsche Studierende und Doktorand/inn/en weltweit)

Informationen zu den Tarifen finden Sie auf der Homepage des DAAD.
Sie müssen den Antrag selbst beim DAAD stellen.

Hinweis: In welchen europäischen Ländern Ihre gesetzliche deutsche Krankenversicherung akzeptiert wird, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse oder auf Ihrer europäischen Versichertenkarte EHIC (European Health Insurance Card).

Alle PROMOS-Stipendien sind DAAD-Stipendien, d.h. ab einer Dauer von mehr als 92 Tagen Auslandsaufenthalt können die Studierenden, die über PROMOS gefördert wurden, in die Alumni-Datenbank aufgenommen werden (Einwilligung erfolgt bei der Annahme des Stipendiums).