Aufstiegsfortbildung

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Fortbildungsqualifizierung verfügen Sie nach einem Beratungsgespräch an der Hochschule, an der das Studium begonnen werden soll, über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, welche dem Abitur gleichgestellt ist.

Als Fortbildungsqualifizierungen gelten unter anderem:

  •     Meisterabschlüsse
  •     Technikerabschlüsse
  •     geprüfte Fortbildungsabschlüsse der Kammern
  •     Abschlüsse der Aufstiegsqualifizierungen des Gesundheitswesens

Detaillierte Informationen zu Fortbildungsabschlüssen, die zu einem Studium berechtigen, erhalten Sie beim Zulassungsamt der Westsächsischen Hochschule Zwickau:

Ansprechpartnerin Christina Schelcher
0375 536-1184
studieren[at]fh-zwickau.de

Ablauf:

Beratungsgespräch

Das Beratungsgespräch dient der Information über die Anforderungen des gewünschten Studienganges sowie über Möglichkeiten zur Studienvorbereitung. Gegenstand des Gespräches sind zudem Gründe für die Wahl des Studienganges, Vorstellungen und Erwartungen vom Studium und zum beruflichen Einsatz nach Absolvierung des Studiums. Das Gespräch wird durch die den gewünschten Studiengang führende Fakultät geleitet und dokumentiert.

Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 3 und 4 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG)

  • Infoblatt Beratungsgespräch
    Beratungsgespräch für beruflich Qualifizierte Dateigröße: 17 KB / Dateiformat: pdf
  • Gesprächsleitfaden für das Beratungsgespräch
    Dateigröße: 88 KB / Dateiformat: pdf
  • Gesprächsnachweis zum Verfahren der Durchführung des Beratungsgespräches
    Dateigröße: 150 KB / Dateiformat: pdf