Langzeitstudiengebühr

Studierende, welche ab dem Wintersemester 2012/13 an der WHZ immatrikuliert wurden und die in der Prüfungsordnung festgelegte Regelstudienzeit in ihrem Studiengang um mehr als 4 Semester überschritten haben, müssen gem. § 12 Abs. 2 i. V. m. § 114 Abs. 21 Sächs. Hochschulfreiheitsgesetz für jedes weitere Semester eine Gebühr von 500 EUR zahlen. Diese Gebühr wird mit der Rückmeldung erhoben. Betroffene Studierende werden von der WHZ über die Gebühr informiert.

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