Unfallmeldung

Unfälle im Rahmen des Studiums

Studierende der WHZ sind durch den Freistaat Sachsen bei allen Unfällen gesetzlich unfallversichert, die sich in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Studium ereignen. Das gilt auch für Unfälle auf dem Weg zum und vom Studienort sowie für Veranstaltungen des Hochschulsports. Unmittelbar nachdem sich der Unfall ereignet hat, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Zudem ist (sofern möglich) innerhalb von drei Tagen das Studentensekretariat der WHZ über den Unfall zu informieren.

Unfallanzeige für Studierende

Freizeitunfälle

Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau hat für alle Immatrikulierten der WHZ eine Freizeitunfallversicherung abgeschlossen. Damit sind Studierende auch in der Freizeit (außerhalb der WHZ), bei Praktika und prüfungsvorbereitenden Tätigkeiten außerhalb der Hochschule sowie Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe - auch als Werkstudent -versichert. Versichert sind allerdings nur Folgeschäden des Unfalls. Bei einem Unfall sollte ein Arzt hinzugezogen werden und unverzüglich die Sozialberatungsstelle des Studentenwerks informiert werden. Weitere Informationen auf der Homepage des Studentenwerkes.

Ansprechpartner
Dezernat Studienangelegenheiten

Ansprechpartnerin Studentenwerk Chemnitz-Zwickau (Freizeitunfallversicherung)
Tina Horlitz
+49 375 2710 125
sob-zwickau[at]swcz.de