Angehörige

Professoren in Ruhestand können nach genehmigtem Antrag durch den Rektor nach § 49 Abs. 2 SächsHSFG  und § 3 der Grundordnung der WHZ weiterhin Dienste des ZKI nutzen.

Ist dies gewünscht kann ein entsprechender Gast-Antrag mit Begründung „Angehöriger“ gestellt werden.

Folgende Dienste können genutzt werden:

- Nutzeranmeldung mit WHZ-Account

- E-Mail – Nutzung

- WLAN-Nutzung an der WHZ und im Eduroam

- VPN-Einwahl ins Netz der WHZ

- Persönliches Home-Laufwerk

- Nutzung der Chipkarte für Hochschulbibliothek, Bezahlsystem der WHZ.

Für weitergehende Rechte (Mailinglisten, Laufwerksfreigaben) der jeweiligen Fakultät ist die Zustimmung und Mitunterzeichnung des betreuenden Hochschulmitarbeiters notwendig.

Leistungen des Studentenwerks (z.B. Mensa-Essen) werden zu Gastkonditionen abgerechnet.

Eine entsprechende Betreuung von Hard- und Softwareservice seitens des ZKI findet insbesondere für Geräte ohne Inventarnummer der WHZ nicht statt.

Nach Inaktivität des Postfachs innerhalb von 12 Monaten erfolgt Löschung des Accounts und damit des E-Mail Postfaches ohne vorherige Information.

Büro Stadtzentrum
+49 375 536 1215

Büro Scheffelstraße
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Büro Reichenbach
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