Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

Fachprofil Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

Das Fachprofil Steuerlehre soll die Studenten befähigen, wirtschaftliche Problemstellungen auch unter Einbeziehung steuerlicher Aspekte zu beurteilen, sowie Entscheidungen unter Berücksichtigung entsprechender Steuerwirkungen zu treffen. Einen Schwerpunkt bildet die Steuerwirkungslehre, die den Einfluss der Besteuerung auf unternehmerische Entscheidungen analysiert. Die Steuerwirkungsanalyse bildet die Grundlage für eine zielgerichtete Steuergestaltung. Es stehen dabei ausgewählte Fragen und Probleme, die sich aus der Besteuerung für Untenrehmen ergeben, im Vordergrund. Ziel ist es, diese zu analysieren, transparent zu machen und zu beurteilen, wie sich bestehende bzw. mögliche zukünftige steuerliche Vorschriften auf betriebswirtschaftliche Sachverhalte, Institutionen und Funktionen auswirken. Wesentliche Voraussetzung für die Steuerwirkungslehre ist zunächst die Aneignung der Grundlagen des Steuerrechts. Die Ausbildung erfolgt im Fachprofil Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung nicht nur durch die Vermittlung von theoretischem Wissen, sondern auch durch den Einsatz von zahlreichen Fallstudien und die praktische Arbeit mit Tools wie DATEV.

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