Wohnraumförderung Sachsen

Die Pflegeversicherung gewährt finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird (§40, Abs. 4 SGB XI).

Seit Januar 2015 werden pro Maßnahme 4000 Euro gewährleistet, Voraussetzung ist eine Pflegestufe. Seit Einführung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes müssen Versicherte keinen Eigenanteil mehr zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen leisten. Ändert sich allerdings die Pflegesituation, sodass eine weitere Wohnumfeld verbessernde Maßnahme erforderlich wird, kann nochmals ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro gewährleistet werden.

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Altersgerechte Wohnraumanpassung

Am 1. Oktober 2014 ist die Zuschussvariante im Kfw- Programm „Altersgerecht Umbauen“ wieder eingeführt worden. Das Programm dient der Förderung von Maßnahmen, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand abgebaut und die Sicherheit erhöht werden. Eine altersgerechte Wohnraumanpassung dient dazu, die Lebensqualität erheblich zu verbessern. Hierfür gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten und eine umfassende Beratung durch die Wohnraumberatung.