Pflegezeit-Gesetze

 Arbeitsverhinderung bis 10 Tage

Seit Januar 2015 wird die zehntägige Auszeit mit dem Pflegeunterstützungsgeld verknüpft. Dies gibt den Familien die Möglichkeit, sich im Akut-Fall um ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. 

 

Pflegezeit bis 6 Monate

Sie haben den Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten und können für diesen Zeitraum ein zinsloses Darlehen beantragen. Für die Begleitung in der letzten Lebensphase können Sie sich für bis zu drei Monate beurlauben lassen.

 

Familienpflegezeit bis 24 Monate

Bei langfristiger Pflegebedürftigkeit haben Sie einen Anspruch darauf, bis zu 24 Monate Ihre Arbeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren und können für diese Zeit ein zinsloses Darlehen beantragen.

 

Weitere Auskünfte erteilt das Dezernat Personalangelegenheiten.