Vorbereitet sein

Ein Pflegefall kann plötzlich eintreten. Dies bedeutet aber nicht, dass man nicht vorbereitet sein kann. Die folgenden Punkte können dabei helfen, den Umgang mit solch einer Situation zu erleichtern.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit, selbst zu entscheiden, einbüßt. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.

Anlaufstellen für die Vorsorgevollmacht finden sie hier.

Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer.

 Patientenverfügung

In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entschieden.
 
Zu beachten ist, dass Verfügungen und Vollmachten nur anerkannt werden, wenn diese im Original vorliegen. Bevollmächtigte sollten deshalb den Verwahrungsort kennen oder im Besitz ebendieser Dokumente sein.