Nach der Geburt

Urlaubssemester

Oft ist es ratsam, nach der Geburt eines Kindes ein bis zwei Urlaubssemester zu nehmen, jedoch ist dabei besonders der finanzielle Aspekt zu beachten.

Genaue Informationen und Beratungsstellen finden Sie unter folgendem Link.

Geburtsurkunde

Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes gemeldet werden. In der Regel wird dies gleich durch die jeweilige Geburtsklinik übernommen. So müssen dann die Geburtsurkunde und -bescheinigung nur noch abgeholt werden.

Für die Abholung werden die Personalausweise der Eltern und die Heiratsurkunde benötigt. Hier gelten besondere Regelungen für nicht verheiratete Eltern, Alleinerziehende, etc., in diesem Fall sollte man vorher Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen.

Krankenversicherung für das Kind

Einen Antrag auf die Krankenversicherung für das Kind sollte man sobald, es nach der Geburt möglich ist bei der Krankenkasse des berufstätigen/ besserverdienenden Elternteils stellen.

Für Alleinerziehende gibt es hierbei Sonderregelungen.

Informationen für studierende Eltern finden Sie hier.

Kindergeld

Das Kindergeld kann immer nur von einem Elternteil erhalten werden. Es muss bei der Familienkasse beantragt werden. Hierfür wird die Steueridentifikationsnummer der Eltern und des Kindes benötigt. (Die Steueridentifikationsnummer des Kindes bekommt man zwei bis vier Wochennach der Anmeldung beim Standesamt automatisch.)

Das Kindergeld sollte im Allgemeinen so bald wie möglich nach der Geburt des Kindes beantragt werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend.

Kinderfreibetrag/ Steuerklasse

Nach der Geburt des ersten Kindes erfolgt eine Änderung der Steuerklasse. Dies muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. 

Jedem Elternteil steht die Hälfte des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungskosten zu.

Eltern-Kind Räume

Die WHZ stellt ihren Studierenden und Beschäftigten mit Kindern derzeit drei Eltern-Kind Räume zur Verfügung. Sie bieten die Möglichkeit, sich bei der Betreuung der Kinder untereinander selbst zu organisieren, sich auszutauschen, die Kleinsten zu versorgen, zu arbeiten oder einfach nur Pause zu machen.

Weitere Informationen zu den Eltern-Kind Räumen finden Sie hier.

Kinderbetreuung

Die WHZ unterhält eine Kooperation mit der Kita Kuschelkiste. 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.