Arbeitsunfähigkeit eAU

Zum 01.01.2023 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Dabei werden die zu erfassenden Daten vom Arbeitergeber bei den gesetzlichen Krankenkassen abgefragt. Die Abfrage bei der Krankenkasse erfolgt nur auf Ihre Meldung hin. 

Bitte informieren Sie uns innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe der Arbeitsunfähigkeit per Email an die Funktionaladresse Abwesenheit.DPA[at]fh-zwickau.de mit folgenden Inhalten:  

  • Voraussichtliche Dauer (Zeitraum der Erkrankung)
  • Vollständiger Name
  • ggf. bevorstehender Krankenkassenwechsel

Wir bitten Sie Ihren Vorgesetzten in CC über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren.  

Die Arbeitsunfähigkeit wird in Ihrem Arbeitszeitskonto, für welches Sie selbst verantwortlich sind, erfasst. Sollte keine Arbeitsunfähigkeitsmeldung (innerhalb von 3 Tagen) eingehen, können die Fehlstunden nicht entsprechend korrigiert werden.

Im Einzelfall sind Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform weiterhin möglich.

Die Krankschreibungen für Kinder, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für privat Versicherte, sowie die Kur- und Reha Bescheinigungen müssen weiterhin in Kopie eingereicht werden, diese können nicht digital abgerufen werden. Bitte verwenden Sie auch in diesen Fällen die Funktionaladresse.

Zudem möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass es im Rahmen der Digitalisierung die Möglichkeit gibt, ein elektronisches Rezept zu erhalten, mit dem man die Medikamente bei den Apotheken online reservieren kann. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.  

Kontakt

Yvonne Zimmermann

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Paul-Kirchhoff-Bau (PKB), Raum: 107
+49 (0) 375 536 1173
Yvonne.Zimmermann.1[at]fh-zwickau.de