Berufung auf eine Professur

An der Westsächsischen Hochschule Zwickau (WHZ) sind derzeit rund 150 Professorinnen und Professoren berufen. Der Anteil der Professorinnen beträgt ca. 25 Prozent. Im Jahr 2019 wurde das Gleichstellungskonzept, mit dem sich die WHZ bei der dritten Runde des Professorinnenprogramms beworben hat, positiv bewertet.

Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie unter: WHZ - Stellen

Postalische Bewerbungen sind unter Angabe der Kennnummer zu richten an die

Westsächsische Hochschule Zwickau
Rektorat
Kornmarkt 1
08056 Zwickau

Für elektronische Bewerbungen gilt die Adresse bewerbung.professur[at]fh-zwickau.de.

Bewerbungen werden berücksichtigt, soweit sie innerhalb der Bewerbungsfrist (maßgeblich ist das Datum des Posteingangs an der Hochschule) eingehen. Bei elektronischen Bewerbungen per E-Mail gilt der Zeitpunkt des Eingangs an der Hochschule. Gehen erst nach Ablauf der Frist Bewerbungen ein, entscheidet die Berufungskommission auf der Grundlage der Berufungsordnung, ob sie diese berücksichtigt. 

Die Rücksendung von schriftlichen Bewerberunterlagen erfolgt erst nach Abschluss des Gesamtverfahrens. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Bewerbungs- und Vorstellungskosten nicht übernehmen werden.

Mit einer Professur an der Westsächsischen Hochschule Zwickau bieten wir Ihnen einen anspruchsvollen und abwechslungsreichen Beruf. Praxisorientierte Lehre für interessierte junge Menschen, anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für die und mit der Wirtschaft, berufliche Weiterbildungsangebote oder administrative Tätigkeiten an der Hochschule – es existieren für Sie eine Vielzahl von Entfaltungsmöglichkeiten. Dabei unterstützen wir sie bspw. mit didaktischen Beratungsangeboten oder unserem Hochschulnetzwerk.

Studienangebot der WHZ
Forschung an der WHZ
Weiterbildungsangebote für Lehrende

Die Stadt und der Landkreis Zwickau, das Vogtland sowie der Freistaat Sachsen stellen reizvolle Wohn- und Freizeitregionen dar. Gehen Sie auf Entdeckungsreise und lernen Sie die facettenreiche Region kennen:

Stadt Zwickau
Landkreis Zwickau
Vogtland
Freistaat Sachsen

Gern geben wir Ihnen bei einer Berufung an unsere Hochschule Informationen und vermitteln geeignete Ansprechpartner zum regionalen Wohnungs- und Immobilienmarkt, zur Orientierung in der Region oder zu Karriereperspektiven für Ihren Partner/Ihre Partnerin und Familie.

Die Berufungsvoraussetzungen  für Hochschullehrer/innen sind in § 58 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) festgelegt:

Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG)

Die mindestens dreijährige berufspraktische Qualifikation außerhalb des Hochschulbereichs ist obligatorisch. Sie dient der Verwirklichung  der gesetzlich vorgegebenen Aufgabenstellung der Fachhochschulen als Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Die berufliche Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs muss geeignet sein, die für die Lehre an Fachhochschulen notwendige Praxiserfahrung zu vermitteln. Fachliche Leistungen (im Rahmen einer beruflichen Praxis) sind durch Zeugnisse oder vergleichbare Unterlagen nachzuweisen.

Eine gute Bewerbung sollte Ihre Qualifikationen betonen und klar Ihre Stärken und (Arbeits-) Schwerpunkte herausstellen. Zusätzliche Kompetenzen sind hervorzuheben. Bitte achten Sie bei der Gestaltung Ihrer Bewerbungsunterlagen auf die Handhabbarkeit und Lesefreundlichkeit für den Adressaten.

Eine schriftliche Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

  • Anschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf (mit Aufführung von Zusatz-/Weiterqualifikationen, EDV- und Sprachkenntnissen, Mitgliedschaften, Ämter oder Mitarbeit in Gremien der akademischen Selbstverwaltung, Erziehungs-/Familienzeiten, Auslandsaufenthalte etc.),
  • Publikations- und Vortragsverzeichnis (evt. Patentliste),
  • Überblick über Ihre bisherigen Lehrerfahrungen und -veranstaltungen (einschl. Evaluationen) sowie Forschungstätigkeiten
  • ggf. Arbeitsproben (insb. bei Professuren der Fakultät Angewandte Kunst Schneeberg)
  • Verzeichnis Ihrer Lehr-/Forschungs-/Entwicklungsprojekte, Wettbewerbe, Preise etc.
  • Auflistung von Drittmitteleinwerbungen
  • beglaubigte akademische Zeugnisse und Urkunden
  • Arbeitszeugnisse/Gutachten/Tätigkeitberichte über Ihre beruflichen Tätigkeiten
  • Vorstellungen zum zukünftigen Engagement im Bereich Lehre und Forschung

Bei elektronischen Bewerbungen per E-Mail sind die akademischen Zeugnisse und Urkunden im Verlauf des Berufungsverfahren in beglaubigter Form nachzureichen.

Das Berufungsverfahren an unserer Hochschule ist standardisiert und in der Berufungsordnung festgelegt. Neben dem/der Vorsitzenden der Berufungskommission steht Ihnen auch der/die Berufungsbeauftragte der WHZ als Ansprechpartner/in zur Verfügung. Von der Ausschreibung bis zur Rufannahme gestaltet sich das Berufungsverfahren nach folgenden Schritten:

Schritt 1: Die Ausschreibung
Ausschreibungen unserer Hochschule werden auf der WHZ-Homepage unter Stellen und in diversen (fachspezifischen) Printmedien und akademischen Karriereportalen veröffentlicht. Üblicherweise erfolgt die Ausschreibung ein bis zwei Jahre vor Besetzung der Professur.

Schritt 2: Ihre Bewerbung
Ihre postalische oder digitale Bewerbung mit der vollständigen Bewerbungsmappe landet im Rektorbüro. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Ihrer Registrierungsnummer. Zeitgleich werden Ihre Bewerberunterlagen der/dem Vorsitzenden der zuständigen Berufungskommission übergeben.

Schritt 3: Die Vorauswahl
Die Berufungskommission trifft im Rahmen ihrer Sitzungen zeitnah eine Auswahl des engeren Kreises der Bewerber/innen. Der/Die Frauenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung werden an der Auswahl der Bewerber beteiligt. Grundlage dafür sind die vorliegenden Bewerberunterlagen, die Berufungsvoraussetzungen nach § 58 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG), die Berufungsordnung der Hochschule und die Definition von Auswahlkriterien durch die Kommission.
Für den weiteren Verlauf des Verfahrens legt die Berufungskommission einen Zeitplan fest und versendet die Einladungen zu den Probevorträgen.

Schritt 4: Das Auswahlverfahren
Bestandteil des Auswahlverfahrens sind Probevorträge, deren Art, Thema und Dauer von der Berufungskommission festgelegt wird. Sie bestehen zumindest aus einer Probelehrveranstaltung (Simulation der Durchführung einer Vorlesung) und einem wissenschaftlichen Vortrag bzw. einer künstlerischen Präsentation. Zusätzlich wird ein Vorstellungsgespräch geführt, das Ihre Erfahrungen und Ergebnisse auf den für die Professur einschlägigen Gebieten aufgreift und Ihnen die Möglichkeit gibt, das eigene Lehr- und Forschungskonzept zu präsentieren.

Schritt 5: Die Auswahl und externen Gutachten
Nach der Vorstellung der Bewerber/innen wird von der Berufungskommission ein Beschluss über eine vorläufige Berufungsliste gefasst. Die vorläufige Berufungsliste umfasst in der Regel die Namen der drei besten Kandidaten des Auswahlverfahrens. Vor dem endgültigen Berufungsvorschlag werden für jeden Listenkandidaten mindestens zwei externe Gutachten von auswärtigen Professor/innen durch die Berufungskommission eingeholt. Bei den Gutachtern handelt es sich um fachlich ausgewiesene Wissenschaftler bzw. Künstler auf dem Berufungsgebiet.

Schritt 6: Der Berufungsvorschlag
Auf der Grundlage der vorstehenden Schritte und einer vergleichenden Würdigung erstellt die Berufungskommission in geheimer Abstimmung eine Rangfolge der Listenkandidaten und einen begründeten Berufungsvorschlag. Dieser wird mit den vollständigen Beratungs- und Bewerberunterlagen sowie Gutachten und Stellungnahmen dem Rektor übergeben.  Der Berufungsbeauftragte meldet sich bei Ihnen, falls noch Unterlagen fehlen.
Nach einer positiven Entscheidung des Rektors zum Fortgang des Berufungsverfahrens beschließt der Fakultätsrat über den Berufungsvorschlag und setzt den Rektor über das Ergebnis in Kenntnis. Vor Ruferteilung wird der Rektor den Senat der Hochschule anhören.

Schritt 7: Die Ruferteilung
Stehen Sie auf Platz 1 der Berufungsliste, erhalten Sie ein Rufschreiben des Rektors bzw. der Rektorin und eine Einladung zur Berufungsverhandlung. Als Listenplatzierte(r) werden Sie über Ihren Platz auf der Berufungsliste und über die Ruferteilung informiert.

Schritt 8: Die Berufungsverhandlung
In der Berufungsverhandlung werden verbindlich die Rahmenbedingungen zur Professur festgelegt. Neben dem Rektor bzw. der Rektorin und Ihnen nehmen auch der Kanzler bzw. die Kanzlerin und Ihr zukünftiger Dekan bzw. Dekanin am Gespräch teil. Gegenstand der Berufungsverhandlungen sind insbesondere die Arbeitsbedingungen und Lehrverpflichtungen, das Forschungskonzept, Ausstattungsfragen, Berufungsleistungszusagen und der Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt und Ihnen anschließend übermittelt.
Bei Zustimmung wird auf der Grundlage des Protokolls eine Berufungsvereinbarung geschlossen, die Grundlage für die Tätigkeitsaufnahme ist. Mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde bzw. Abschluss des Dienstvertrages ist das Berufungsverfahren abgeschlossen.

Willkommen  an der WHZ!

Schritt 9: Ihre Professur an der Westsächsischen Hochschule Zwickau
Üblicherweise starten Sie zum Semesterbeginn (1.3., 1.9.) an unserer Hochschule. Die Hochschulleitung, die Fakultät und die Mitarbeiter/innen aus der Verwaltung unterstützen Sie bei der Einarbeitung und bei Fragestellungen, damit Sie einen guten Start mit ihrer neuen Professur haben. Nutzen Sie auch die vielfältigen Veranstaltungen und Angebote rund um die Hochschule und vernetzen Sie sich, um sich schnell in Ihre neuen Aufgaben einzufinden.

Kontakt
Berufungsbeauftragter der Hochschule
+49 375 536 1014
 +49 375 536 1011
bewerbung.professur[at]fh-zwickau.de 

Postanschrift
Westsächsische Hochschule Zwickau
Dr.-Friedrichs-Ring 2a
08056 Zwickau