Gesundheits- Fitness- und Kampfsportstudio – Sportstätte des Hochschulsports

Nutzungsordnung

Zusätzlich zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen des Hochschulsports gilt für das Gesundheits- Fitness- und Kampfsportstudio (GFK) in der Halle Schillerstraße auf dem Campus Innenstadt nachfolgende Nutzungsordnung. Alle Nutzer des GFK verpflichten sich zur Einhaltung dieser speziellen Ordnung. Ziel der Ordnung ist es, allen Nutzern einen sicheren und erholsamen Aufenthalt zu gewährleisten.

Nutzer

Die Benutzung des GFK ist nur Personen gestattet, die durch den Hochschulsport dafür berechtigt und für den elektronischen Zugang freigeschaltet wurden. Die Übertragung der Nutzungsberechtigung auf eine andere Person ist nicht möglich. Die Nutzung des GFK ist nur durch eine gültige Studierenden-, Mitarbeiter- oder Gästekarte gewährleistet. Diese ist bei Kontrollen den Beschäftigten des Hochschulsports oder den Übungsleitern vorzuzeigen.

Umkleiden

Das Umziehen ist nur in den Umkleideräumen gestattet. Für die Nutzung des GFK stehen dafür die Umkleideräume der Halle Schillerstr., inkl. Sanitäreinrichtungen zur Verfügung. Das Mitbringen von Taschen jeder Art, Straßenbekleidung und –schuhen in die Räumlichkeiten des GFK ist ausdrücklich untersagt. In den Umkleidekabinen stehen abschließbare Schränke zur Verfügung, die für die Dauer des Studiobesuchs belegt werden können. Für die Schranknutzung ist ein Pfand in Form einer 1,- Euro Münze notwendig. Die Schränke werden zur Gewährleistung des Sportbetriebes nach den Schließzeiten täglich geräumt und der Inhalt durch das Fundbüro Campus Innenstadt verwahrt.

Trainingsbekleidung

In den Studioräumen ist geeignete Trainingsbekleidung inkl. sauberer Hallenschuhe zu tragen. Das Tragen von Straßenschuhen, verschmutzten Sportschuhen oder ein Training ohne Schuhe ist untersagt. Zusätzlich ist ein ausreichend großes Trainingshandtuch mitzubringen. Dieses muss aus hygienischen Gründen beim Training auf Gerätepolster und Matten gelegt werden.

Training an Geräten und im Mattenbereich

Nach Möglichkeit nicht allein trainieren.

Alle Geräte, Materialien, Sitz- und Liegeflächen sowie Matten sind nach Gebrauch mit den zur Verfügung stehenden Desinfektionsmitteln und Tüchern zu reinigen. Die gebrauchten Tücher sind in den dafür vorgesehen Abfallbehältern zu entsorgen. Hanteln, Gewichtsscheiben, Griffe und andere mobile Einrichtungen sind nach Gebrauch wieder an ihren ursprünglichen Aufbewahrungsort zurückzulegen. Großgeräte sind an ihren Standort angepasst und dürfen nicht verschoben werden. Das Verwenden von Magnesiumcarbonat, Kletterkreide, Harzen, Klebstoffen oder ähnlichen haftungserhöhenden Mitteln ist aufs strikteste untersagt. Diesbezüglich erlaubt sind, von vorgenannten Stoffen freie Handschuhe, Riemchen oder Handtapes.

Verhaltensregeln

Alle Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Auftretende Schäden und Mängel sind unverzüglich in das Mängelbuch einzutragen. Geräte sind nach der Nutzung unverzüglich für andere Sportler freizugeben. Rauchen und der Verzehr von Speisen sind in allen Räumlichkeiten des GFK nicht gestattet. Getränke sind nur in auslauf- und bruchsicheren Getränkeflaschen erlaubt. Ausdrücklich nicht gestattet sind Glasflaschen. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt. Jede Ausübung eines Gewerbes bzw. die Werbung für ein Gewerbe ohne Genehmigung des Hochschulsports ist untersagt.

Alle Notausgänge sind alarmgesichert und dürfen nur im Notfall geöffnet werden. Zuwiderhandlungen werden in jeden Fall geahndet. In den Hochschulsporträumen hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung gewährleistet sind. Zwischen Studiobesuchern, Übungsleitern und Beschäftigten des Hochschulsports wird ein sportlicher und fairer Umgang gewährleistet.

Notfälle

Beim Trainieren ist Hilfeleistung zu gewährleisten und im Notfall die Rettungskräfte zu alarmieren. Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich unterhalb der Treppe zum oberen Trainingsbereich. Das Notruftelefon befindet sich vor dem Eingang der Halle Schillerstr. Das Trainieren im GFK ist rein privat. Es besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz seitens der Hochschule. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Teilnahmebedingungen des Hochschulsports. Die Fluchtwege sind freizuhalten, wie auf dem Flucht- und Rettungswegeplan zu sehen ist.

Hausrecht

Den Weisungen von Sportlehrern, Übungsleitern, Veranstaltern und insbesondere des Hallenmeisters ist in jedem Fall Folge zu leisten. Ihnen obliegt das Hausrecht. Die Hausrechts-Inhaber und die Aufsichtspersonen können bei unvorhergesehen Störungen oder Gefahren von sich aus die Nutzung ausschließen oder einschränken. Die Hausrechts-Inhaber und die Aufsichtspersonen sind berechtigt, Personen zurückzuweisen bzw. von der Nutzung auszuschließen sofern gegen diese der Verdacht eines erheblichen Sicherheitsrisikos (z.B. Alkohol, Verletzung, Erkrankung) besteht. Bei auftretenden Konfliktfällen ist die Leitung des Hochschulsportzentrums zu kontaktieren. Grobe Verstöße gegen die Nutzungsordnung können mit einem dauerhaften Entzug der Nutzungsberechtigung geahndet werden. Mutwillige Beschädigungen und Diebstahl werden entsprechend geahndet.

Hochschulsport
Zwickau, 14. September 2021

Verantwortung
Ulrike Lemberg
+49 (0) 375 536-1113 oder -1519
Ulrike.Lemberg[at]fh-zwickau.de

Technischer Mitarbeiter
Holger Welt
+49 (0) 375 536-1519
Holger.Welt[at]fh-zwickau.de

Besucheradresse
Halle Schillerstraße
Zimmer: PKB 344a oder PKB 207
08056 Zwickau
(Beschilderung Halle folgen)

Postanschrift
Westsächsische Hochschule Zwickau
Hochschulsport
PF 20 10 37
08012 Zwickau

Paketanlieferungen
zentrale Warenannahme
Innere Schneeberger Straße 26 (Anlieferung über Dr.-Friedrichs-Ring)
08056 Zwickau