Halle Schillerstrasse – Sportstätte des Hochschulsports

Nutzungsordnung

Zusätzlich zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen des Hochschulsports gilt für die Halle Schillerstraße auf dem Campus Innenstadt nachfolgende Nutzungsordnung. Alle Nutzer der Halle Schillerstraße verpflichten sich mit Betreten der Halle, Umkleidekabinen und Nebenräume zur Einhaltung dieser speziellen Ordnung. Ziel der Ordnung ist es, allen Nutzern einen sicheren und erholsamen Aufenthalt zu gewährleisten.

Nutzer

Die Benutzung der Halle ist nur Gruppen und Personen gestattet, die durch den Hochschulsport dafür berechtigt wurden.

Umkleiden

Das Umziehen ist nur in den Umkleideräumen gestattet. Das Mitbringen von Taschen jeder Art, Straßenbekleidung und –Schuhen in die Halle ist ausdrücklich untersagt. In den Umkleidekabinen stehen abschließbare Schränke zur Verfügung, die für die Dauer des Hallenbesuchs belegt werden können. Für die Schranknutzung ist ein Pfand in Form einer 1,- Euro Münze notwendig. Die Schränke werden zur Gewährleistung des Sportbetriebes nach den Schließzeiten täglich geräumt und der Inhalt durch das Fundbüro Campus Innenstadt verwahrt.

Trainingsbekleidung

In der Halle ist geeignete Trainingsbekleidung inkl. sauberer Hallenschuhe zu tragen. So darf die Halle nur mit absatz- und stollenlosen, abriebfesten Sportschuhen betreten werden. Sportschuhe, die als Straßenschuhe benutzt werden, sind für die Halle nicht zulässig. Dies gilt auch für die Sommermonate! Bei Zuwiderhandlungen entscheiden die Sportlehrer, Übungsleiter oder Mitarbeiter des Hochschulsports, ob in Socken oder barfuß am Sport teilgenommen werden kann.

Verhaltensregeln

Alle Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Vor deren Nutzung sind diese durch die Verantwortlichen auf Sicherheit zu prüfen und ggf. von der Nutzung auszuschließen. Erkennbare oder auftretende Schäden und Mängel sind unverzüglich den Sportlehrern, Übungsleitern oder dem Hallenmeister zu melden. Nach Nutzung sind diese entsprechend wieder zu verräumen. Die Halle darf ausschließlich in den vom Hochschulsport genehmigten Zeiten genutzt werden und ist danach unverzüglich freizugeben. Der Übungsleiterraum ist nach Nutzung zu verschließen. Den Nutzern des Gesundheits- Fitness- und Kampfsportstudios ist in jeden Fall ein freier Zugang durch die Halle zu gewähren. Gegebenenfalls ist das Training kurz zu unterbrechen. Die Halle darf nur unter Anwesenheit eines verantwortlichen Sportlehrers, Übungsleiters, Veranstalters oder Beschäftigten des Hochschulsports genutzt werden. Diese sind für die Einhaltung der Hallenordnung und den Ablauf des Sportbetriebes verantwortlich. Das Betreten des Übungsleiterraumes sowie die Benutzung der Sportgeräte und Materialien sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Verantwortlichen erlaubt. Insbesondere sind in der Halle nicht gestattet:

  • Das Rauchen und der Verzehr von Speisen.
  • Das Mitbringen von auslauf- und bruchgefährdeten Getränkeflaschen, Glasflaschen, Getränkekästen jeder Art sowie Zapfanlagen.
  • Das Mitbringen von Tieren.
  • Das Abstellen von Fahrrädern und Motorfahrzeugen.
  • Das Ausüben eines Gewerbes bzw. die Werbung für ein Gewerbe ohne Genehmigung des Hochschulsports, insbesondere das Anbringen von Aufklebern, Wandmalereien und das Plakatieren.
  • Radsport und Inlineskating.

Zuschauer und Gäste verweilen ausschließlich auf der oberen Galerie „Zwickauer Hütte“. In den Hochschulsporträumen hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung gewährleistet sind. Zwischen Nutzern, Übungsleitern und Beschäftigten des Hochschulsports wird ein sportlicher und fairer Umgang gewährleistet.

Notfälle

Beim Trainieren ist Hilfeleistung zu gewährleisten und im Notfall die Rettungskräfte zu alarmieren. Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich im Übungsleiterzimmer. Das Notruftelefon befindet sich vor dem Eingang der Halle. Die Fluchtwege sind freizuhalten, wie auf dem Flucht- und Rettungswegeplan zu sehen ist. Alle Notausgänge sind Alarmgesichert und dürfen nur im Notfall geöffnet werden. Zuwiderhandlungen werden in jeden Fall geahndet.

Haftung/ Haftungsausschluss

Aus der Nutzung der Halle sind keinerlei Haftungsansprüche gegen die Hochschule, ihren Beschäftigten, Übungsleitern oder Erfüllungsgehilfen über die gesetzliche Haftung hinaus ableitbar. Für Angebote des Hochschulsportzentrums gelten bei Unfällen die Regelungen der allgemeinen Teilnahmebedingungen. Für alle anderen Nutzungen sind die Veranstalter verantwortlich bzw. sind diese reine Privatsache. Es wird angeraten einen individuellen Unfallversicherungsschutz zu erwerben. Allen Nutzern wird empfohlen, eine geeignete Haftpflichtversicherung zur Erlangung von Versicherungsschutz für den Fall abzuschließen, dass bei der Sportausübung dem Hochschulsportzentrum oder Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird und hieraus Haftungsansprüche erwachsen. Bei Diebstählen, Sachschäden und anderweitigen Schäden in allen Räumlichkeiten der Halle und damit auch den Umkleidekabinen übernimmt die Hochschule keine Haftung. Wir empfehlen daher dringend, keine Wertsachen zur Nutzung der Halle mitzubringen. Im Schadensfall raten wir, sofort mit der Polizei Kontakt aufzunehmen. Die Westsächsische Hochschule Zwickau haftet nicht für Schäden aus Veranstaltungen Dritter.

Hausrecht

Den Weisungen von Sportlehrern, Übungsleitern, Veranstaltern und insbesondere des Hallenmeisters ist in jedem Fall Folge zu leisten. Ihnen obliegt das Hausrecht. Die Hausrechts-Inhaber und die Aufsichtspersonen können bei unvorhergesehen Störungen oder Gefahren von sich aus die Nutzung ausschließen oder einschränken. Die Hausrechts-Inhaber und die Aufsichtspersonen sind berechtigt, Personen zurückzuweisen bzw. von der Nutzung auszuschließen sofern gegen diese der Verdacht eines erheblichen Sicherheitsrisikos (z.B. Alkohol, Verletzung, Erkrankung) besteht. Bei auftretenden Konfliktfällen ist die Leitung des Hochschulsportzentrums zu kontaktieren. Grobe Verstöße gegen die Nutzungsordnung können mit einem dauerhaften Entzug der Nutzungsberechtigung geahndet werden. Mutwillige Beschädigungen und Diebstahl werden entsprechend geahndet.

Hochschulsport
14. September 2021

Verantwortung
Ulrike Lemberg
+49 (0) 375 536-1113 oder -1519
Ulrike.Lemberg[at]fh-zwickau.de

Technischer Mitarbeiter
Holger Welt
+49 (0) 375 536-1519
Holger.Welt[at]fh-zwickau.de

Besucheradresse
Halle Schillerstraße
Zimmer: PKB 344a oder PKB 207
08056 Zwickau
(Beschilderung Halle folgen)

Postanschrift
Westsächsische Hochschule Zwickau
Hochschulsport
PF 20 10 37
08012 Zwickau

Paketanlieferungen
zentrale Warenannahme
Innere Schneeberger Straße 26 (Anlieferung über Dr.-Friedrichs-Ring)
08056 Zwickau