Die ersten Tage

Hinweise zur Anmeldung bei den Behörden

Studierende aus Staaten der Europäischen Union müssen sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt registrieren lassen.

Studierende aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich beim Einwohnermeldeamt und bei der zuständigen Ausländerbehörde melden.

Den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels reichen Sie mit den entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Ausländerbehörde ein. Die Checkliste für benötigte Dokumente zur Beantragung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde dient Ihnen als organisatorische Unterstützung.

 

 

Informationen zu den Behörden

Einwohnermeldebehörde

Bürgerbüro im Rathaus
Hauptmarkt 1
08056 Zwickau
0375/830

Ausländerbehörde

Adresse
Landratsamt Werdauer Str. 62
Haus 5
08056 Zwickau

Ansprechpartnerin
Frau Jehring
0375/4402-24170
0375/4402-24109
auslaender[at]landkreis-zwickau.de

Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Einwohnermeldebehörde

Adresse
Markt 1
08289 Schneeberg
03772/356215
Öffnungszeiten

Ausländerbehörde

Adresse
Paulus-Jenisius-Str. 43
09456 Annaberg-Buchholz
03733/ 830

Öffnungszeiten
Montag und Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Einwohnermeldebehörde Markneukirchen

Adresse
Am Rathaus 2
08258 Markneukirchen
037422/41340
Öffnungszeiten

Einwohnermeldebehörde Reichenbach

Adresse
Markt 7
08468 Reichenbach
03765/524-3430
Öffnungszeiten

Ausländerbehörde

Adresse
Rathausstraße 5
08523 Plauen
03741/3002559

Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch: 9:00-13:00 Uhr
Dienstag: 9:00-18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00-17:00 Uhr

 

 

weitere wichtige Informationen

Finanzierungsnachweis (nur für Studenten aus NICHT-EU-Staaten)

Bei der zuständigen Ausländerbehörde ist zur Beantragung des Aufenthaltstitels ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel erforderlich. Dieser Finanzierungsnachweis kann in Form eines Sperrkontos erbracht werden. Dieses Sperrkonto ist bei einem deutschen Kreditinstitut zu eröffnen. Wird der Aufenthaltstitel für ein Jahr beantragt, sind derzeitig insgesamt mindestens 11.208,- EUR nachzuweisen (934,- EUR pro Monat).

Krankenversicherung

WICHTIG: Es ist ein Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung für die gesamte Studienlaufzeit erforderlich!

Nach der Ankunft in Zwickau muss eine studentische Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen werden. Alternativ darf eine private Versicherung genutzt werden, sofern eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherung vorgelegt werden kann.

Haftpflichtversicherung

Jeder Studierende der Westsächsischen Hochschule Zwickau ist voll haftbar für selbstverursachte Schäden. Wer zum Beispiel die Einrichtung oder das Mobiliar im Studentenwohnheim oder auf einer der Campus beschädigt, muss diese vollständig ersetzen. Eine Haftpflichtversicherung ist daher zu empfehlen, aber nicht verpflichtend.