Finanzierung und Kosten

Neben den bereits aufgeführten Finanzierungsmöglichkeiten bietet der DAAD (Deutsche-Akademische Austauschdienst) eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten.

Der DAAD ist der größte Stipendiengeber der Welt. Er vergibt nicht nur Stipendien an Studierende, Lehrende und WissenschaftlerInnen deutscher Hochschulen, sondern lädt auch Studierende, Lehrende und WissenschaftlerInnen ausländischer Hochschulen nach Deutschland ein.

Der DAAD vergibt eine Vielzahl an Stipendien für Studierende und Graduierte. Unter anderen:

Die Stipendiendatenbank des DAAD wird Ihnen diejenigen Programme auflisten, die für Ihr Studien- oder Praktikumsvorhaben u. U. geeignet sind. Zu den Bewerbungsvoraussetzungen für die einzelnen Programme beachten Sie bitte die jeweiligen Ausschreibungen.

Zusätzliche Angebote können Sie auch unseren aktuellen Ausschreibungen entnehmen.

Nicht selten vergeben auch die Gasthochschulen Stipendien an ausländische Studierende. Daher lohnt es sich auch auf die aktuellen Ausschreibungen auf deren Homepage zu achten.

Auch wenn Sie kein Inlands-BAföG beziehen, kann es sich dennoch lohnen Auslandsförderung zu beantragen. Grund dafür sind die höheren Bemessungsgrenzen bei der Errechnung des BAföG-Satzes, die die Chance erhöhen eine Förderung zu erhalten.

Ausland-BAföG ist bspw. eine gute Möglichkeit, ein Auslandssemester an einer Hochschule zu finanzieren, an der Studiengebühren anfallen. Denn BAföG-Empfänger erhalten einen rückzahlungsfreien Zuschuss zu den Studiengebühren in Höhe von 4.600,- EUR pro Studienjahr. Zuschüsse zu Flugkosten, Krankenversicherung und Lebensunterhalt werden zur Hälfte als Darlehen ausgezahlt, die andere Hälfte muss als Vollzuschuss nicht zurückgezahlt werden.

Auch Auslandspraktika können über das Auslands-BAföG finanziert werden. Es muss sich dabei aber um das Pflichtpraktikum handeln und eine Mindestdauer von 12 Wochen aufweisen

Beachten Sie jedoch, dass Sie die Studiengebühren und Reisekosten in der Regel auslegen müssen. Das BAföG-Amt zahlt die gesamte Förderung dann ab Beginn des Auslandsaufenthalts in monatlichen Raten aus.

Der Antrag sollte mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind - je nach Zielland - unterschiedliche zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig. Dort finden Sie die nötigen Informationen und Antragsunterlagen.

Sollten Sie keine der oben genannten Förderungen erhalten und Ihr Vorhaben nicht selbst finanzieren können, ist es möglich einen Bildungskredit bei der Bundesregierung aufzunehmen.

Über den Bildungskredit kann man unabhängig vom Einkommen der Eltern oder des Ehe-/Lebenspartners einen zinsgünstigen Kredit erhalten. Beachten Sie aber, dass dieser Kredit später zurückgezahlt werden muss.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie dazu auch beim Studentenwerk Chemnitz-Zwickau.

Ein Auslandsaufenthalt muss nicht zwangsläufig mit höherem finanziellen Aufwand verbunden sein. Bedenken Sie, dass sich Ihre Lebenshaltungskosten nur verlagern und in vielen Ländern ähnlich oder niedriger sind als in Deutschland.

Anhaltspunkte zu den Lebenshaltungskosten in Ihrem Zielland finden Sie unter den nachfolgenden Links. Es besteht hierbei keine Gewähr auf Richtigkeit sowie Vollständigkeit der Angaben.