Erasmus+ - Stipendium für Praktika

Erasmus+ fördert Studien- und Praktikaaufenthalte für Studierende weltweit. Das Programm bietet die Chance wertvolle Erfahrungen im Ausland zu machen.

Hinweis: Eine Förderung für Praktika bei EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden, ist über das Erasmus+ Programm ausgeschlossen.

Förderfähige Praktika

  • Pflichtpraktika
  • Praktika zur Anfertigung einer Abschlussarbeit
  • freiwillige Praktika
  • Graduiertenpraktika bis zu 12 Monate nach erfolgreicher Exmatrikulation

Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen

  • monatlicher finanzieller Zuschuss unabhängig von der Praktikumsvergütung
  • Zusatzförderung für Studierende in besonderen Lebenslagen (Social Top Ups)
  • Zusatzförderung für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel bei An- und/oder Abreise zum Praktikumsort (Green Travel Top Up)
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
  • Begleitung während des Praktikums durch einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen bei Pflichtpraktika

Mit Erasmus+ können Sie während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:

  • Je bis zu 12 Monate pro Studienphase (Bachelor, Master) bzw. 24 Monate für Diplomstudiengänge,
  • Praktikumsaufenthalte von je 2 bis 12 Monaten Länge (auch mehrfach),
  • Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.

Ab Call 2023 (Praktika, welche nach dem 31.07.2024 enden) werden pro Auslandspraktikum max. 5 Monate (150 Tage) finanziell gefördert. Überschüssige Aufenthaltstage werden als Zero-Grant-Tage auf das persönliche Erasmus+ Förderkontingent angerechnet.

  • Sie müssen an der WHZ immatrikuliert sein.
  • Sie müssen das erste Studienjahr absolviert haben. (Ausnahme Masterstudierende)
  • Es muss ein inhaltlicher Bezug des Praktikums, egal ob Pflicht- und freiwilliges Praktikum, zum Studium gegeben sein.
  • Das Praktikum muss in einem förderfähigen Praktikumsland außerhalb Deutschlands absolviert werden.
  • Internationale Studierende können für das Praktikum in ihrem Heimatland nur dann eine Förderung erhalten, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses des Grant Agreement (Fördervereinbarung) der Hauptwohnsitz in Deutschland nachgewiesen werden kann.
  • Es muss bereits ein Praktikumsvertrag (Learning Agreement - Student Mobility for Traineeships) mit der Praktikumseinrichtung vorliegen, wobei das Praktikum als Vollzeitpraktikum zu absolvieren ist.
  • Es darf keine Doppelförderung durch die EU erfolgen, ein paralleler Bezug eines EU-Stipendiums ist nicht möglich.
  • Möchten Sie nach Ihrem Studienabschluss ein Auslandspraktikum absolvieren und dafür eine Erasmus-Förderung erhalten, muss dies schriftlich formlos vor Ihrem Studienabschluss angezeigt werden.

Förderung

LändergruppeLänderFörderhöhe
Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten und Partnerländer Region 14Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien
750,- EUR / Monat
Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten und Partnerländer Region 13Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat
690,- EUR / Monat
Programmländer mit niedrigen LebenshaltungskostenBulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei640,- EUR / Monat
Partnerländer außer Region 13, 14700,- EUR / Monat

Ab Call 2023 (Praktika, welche nach dem 31.07.2024 enden) werden pro Auslandspraktikum max. 5 Monate (150 Tage) finanziell gefördert. Überschüssige Aufenthaltstage werden als Zero-Grant-Tage auf das persönliche Erasmus+ Förderkontingent angerechnet.

Die Angaben dienen der Information. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Für die Berechnung der Förderung sind stets die Angaben im aktuellen Erasmus-Leitfaden der NA-DAAD ausschlaggebend.

Quelle für die Angaben auf dieser Seite: Übersicht zu Förderraten in der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 auf der Seite der NA-DAAD.

 

 

Das Erasmus+-Programm ermöglicht eine Zusatzförderung für Teilnahmende mit geringeren Chancen. Diese soll die Auslandsmobilität von Personen in besonderen Lebenssituationen erhöhen.

 

Besondere SituationKriterien
Erwerbstätige Studierende
  • eine berufliche Betätigung wird aufgrund der anstehenden Mobilität aufgegeben oder pausiert
  • der beruflichen Betätigung wurde min. 6 Monate durchgehend nachgegangen
  • der monatliche Nettoverdienst muss über 450,- EUR und unter 850 EUR liegen
  • selbstständige Tätigkeit kann nicht berücksichtigt werden
Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
  • beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen in Deutschland anerkannten Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule
Studierende mit Kind
  • Studierende werden während der gesamten Mobilität von einem Kind begleitet, für das sie das Sorgerecht ausüben
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder chronischer Erkrankung
  • GdB ab 20
  • nachgewiesene Behinderung oder chronische Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht

Ausführlichere Informationen finden Sie im jeweils aktuellen Kriterienkatalog für finanzielle Zusatzförderung der NA DAAD. Diesen können Sie im Downloadcenter der NA DAAD herunterladen. Bei sich widersprechenden Angaben gelten die Informationen des Kriterienkatalogs vor denen auf dieser Website.

Der Nachweis der Situationen erfolgt zunächst über eine Ehrenwörtliche Erklärung. Dieses Formular laden Sie bitte im Downloadbereich des International Office herunter.

Studierende in einer der genannten Situationen haben Anspruch auf eine Zusatzförderung von 250,- EUR / Monat. Bei Mobilitäten in Partnerländer (abgesehen von den Regionen 13 und 14) wird zudem ein Reisekostenzuschuss in Abhängigkeit zur Reise ausgezahlt. Eine doppelte Zusatzförderung aufgrund mehrerer vorliegender Situationen ist nicht möglich.

DistanzPauschale gesamtGrünes Reisen*
10 bis 99 km23 EUR-
100 bis 499 km180 EUR210 EUR
500 bis 1999 km275 EUR320 EUR
2000 bis 2999 km360 EUR410 EUR
3000 bis 3999 km530 EUR610 EUR
4000 bis 7999 km820 EUR-
8000 km und mehr1500 EUR-

*Umweltfreundliches (Grünes) Reisen wird definiert als Reisen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. (Erasmus-Programmleitfaden 2021, 3. Fassung, S. 365)

Die Distanz wird mit dem von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Distance Calculator ermittelt.

Nachhaltiges (Grünes) Reisen wird definiert als Reisen, bei dem für den überwiegenden Teil der Strecke emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. (Erasmus-Programmleitfaden 2021, 3. Fassung, S. 365)

Sie erfüllen die Bedingungen für das Green Travel Top Up, wenn auf Ihre An- und/oder Abreise zum Praktikumsort folgende Bedingungen zutreffen:

  • die Reiseentfernung ist kürzer als 4000 km
  • Sie nutzen für den überwiegenden Teil der Strecke eines der folgenden Verkehrsmittel
    • Fahrrad
    • Bus
    • Bahn
    • Fahrgemeinschaft im Kfz mit min. 3 Personen
    • anderes nachhaltiges Verkehrsmittel

Der Nachweis erfolgt über eine Ehrenwörtliche Erklärung. Wir behalten uns vor, weitere Nachweise (Tickets, Reisepläne,etc.) zu fordern.

Das Top Up umfasst eine Zahlung von einmalig 50,- EUR, sowie bis zu 4 Tagessätze (Monatsrate/30) Ihrer individuellen Förderung. Anspruch auf die zusätzlichen Tagessätze ergeben sich aus der Reisedauer.

  • Anreise:
    • über 8h = 1 zusätzlicher Reisetag
    • über 24h = 2 zus5ätzliche Reisetage
  • Abreise
    • über 8h = 1 zusätzlicher Reisetag
    • über 24h = 2 zus5ätzliche Reisetage

Sowohl An- als auch Abreise müssen nicht direkt erfolgen und können durch kurze Aufenthalte (z.B. Städtereisen) verlängert werden. Hauptreiseziel muss jedoch der Praktikumsort sein.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Informationsseite der Erasmus-Agentur zum nachhaltigen Reisen

Bewerbung und weiteres Verfahren

Für die Förderung von Praktika im Rahmen des ERASMUS-Programms ist die WHZ zuständig. Bei der Bewerbung über das Bewerberportal muss bereits die Praktikumseinrichtung feststehen und die Praktikumsvereinbarung (Praktikumsvertrag Abschnitt 1) vorliegen. Bewerbungsfrist: Spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn.

Beratung

Finanzierungsmöglichkeiten

Bewerbung für das Erasmus+ Stipendium, Verwaltung der Stipendienvergabe

Walter Jürgens
International Office
Paul-Kirchhoff-Bau, PKB 238
+49 375 536 2351
walter.juergens[at]fh-zwickau.de

Praktikumssuche

Unternehmenskontakt, Bewerbung beim Unternehmen

Praktikumsbeauftragte der Fakultäten (auch bei Fragen zur Anerkennung)

Markus Haubold
Career Service
Paul-Kirchhoff-Bau, PKB 226
+49 375 536 1343
markus.haubold[at]fh-zwickau.de

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