ERASMUS+ - Stipendium für Praktika

ERASMUS+ fördert Studien- und Praktikaaufenthalte für Studierende im europäischen Ausland. Das Programm bietet die Chance wertvolle Erfahrungen im Ausland zu machen.
Hinweis: Eine Förderung von Praktika bei EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden, ist über das ERASMUS+ Programm ausgeschlossen.
Leistungen des ERASMUS+ Programms
Förderfähige Praktika
- Pflichtpraktika
- Praktika zur Anfertigung einer Abschlussarbeit
- freiwillige Praktika
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen
- monatlicher Zuschuss zwischen 435 - 555 EUR, unabhängig von der Praktikumsvergütung
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
- Begleitung während des Praktikums durch einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen bei Pflichtpraktika
Förderhöhe (ab Programmlaufzeit 2019/20)
Gruppe | Länderkategorie | Förderhöhe |
---|---|---|
Gruppe 1 | DK, FI, IR, IS, LI, LU, NO, SE, UK | 555,- EUR/Monat |
Gruppe 2 | AT, BE, CY, ES, FR, GR, IT, NL, MT, PT | 495,- EUR/Monat |
Gruppe 3 | BG, CZ, EE, MK, HR, HU, LT, LV, PL, RO, SK, SI, TR, SB | 435,- EUR/Monat |
Pro Auslandspraktikumssemester werden max. 6 Monate (180 Tage) gefördert.
Förderung von Studierenden mit Kind
Das Erasmus+-Programm ermöglicht eine Sonderförderung für Personen mit speziellen Bedürfnissen. Diese soll die Auslandsmobilität von Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder von Studierenden mit Kindern erhöhen. Die Mittel werden zusätzlich zur Erasmus+-Förderung gezahlt.
Die Antragsstellung auf Sondermittel zu auslandsbedingten Mehrkosten erfolgt direkt über die Westsächsische Hochschule Zwickau. Bitte setzen Sie sich mit dem International Office in Verbindung, damit wir Ihnen die nötigen Unterlagen und Informationen zukommen lassen können.
Weitere Informationen zur Vorbereitung finden Sie unter:
Förderung von Studierenden mit Behinderung
Das Erasmus+-Programm ermöglicht eine Sonderförderung für Personen mit speziellen Bedürfnissen. Diese soll die Auslandsmobilität von Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder von Studierenden mit Kindern erhöhen. Die Mittel werden zusätzlich zur Erasmus+-Förderung gezahlt.
Die Antragsstellung auf Sondermittel zu auslandsbedingten Mehrkosten erfolgt direkt über die Westsächsische Hochschule Zwickau. Bitte setzen Sie sich mit dem International Office in Verbindung, damit wir Ihnen die nötigen Unterlagen und Informationen zukommen lassen können.
Dauer und Anzahl der förderbaren Aufenthalte
Mit ERASMUS+ können Sie während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:
- Je bis zu 12 Monate pro Studienphase (Bachelor, Master, Doktorat) bzw. 24 Monate für Diplomstudiengänge.
- Praktikumsaufenthalte im europäischen Ausland von je 2 bis 12 Monaten Länge (auch mehrfach).
- Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier
Online-Sprachkurse und -tests (Erasmus+ OLS)
Den Teilnehmern am ERASMUS+ Programm werden kostenlose Online-Sprachkurse in folgenden Sprachen angeboten:
- Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Italienisch und Spanisch (auf allen Niveaus),
- Tschechisch, Schwedisch, Dänisch, Griechisch, Polnisch (auf A1-Niveau),
- Portugiesisch bis B2-Niveau.
Die Sprachkurslizenzen werden vom International Office zugeteilt.
Vor und nach dem Erasmus-Austauschsemester müssen alle Studierenden einen Online-Sprachtest absolvieren. Das Ergebnis wird nicht als Auswahlkriterium für die ERASMUS+-Förderung herangezogen. Der Test dient lediglich zur Bewertung der Sprachkenntnisse für die EU-Statistik.
Teilnahmevoraussetzungen
- Sie müssen an der WHZ immatrikuliert sein.
- Sie müssen das erste Studienjahr absolviert haben. (Ausnahme Masterstudierende)
- Es muss ein inhaltlicher Bezug des Praktikums, egal ob Pflicht- und freiwilliges Praktikum, zum Studium gegeben sein.
- Das Praktikum muss in einem förderfähigen Praktikumsland außerhalb Deutschlands absolviert werden.
- Internationale Studierende können für das Praktikum in ihrem Heimatland nur dann eine Förderung erhalten, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses des Grant Agreement (Fördervereinbarung) der Hauptwohnsitz in Deutschland nachgewiesen werden kann.
- Es muss bereits ein Praktikumsvertrag (Learning Agreement - Student Mobility for Traineeships) mit der Praktikumseinrichtung vorliegen, wobei das Praktikum als Vollzeitpraktikum zu absolvieren ist.
- Es darf keine Doppelförderung durch die EU erfolgen, ein paralleler Bezug eines EU-Stipendiums ist nicht möglich.
- Möchten Sie nach Ihrem Studienabschluss ein Auslandspraktikum absolvieren und dafür eine Erasmus-Förderung erhalten, muss dies schriftlich formlos vor Ihrem Studienabschluss angezeigt werden.
Bewerbung
Für die Förderung von Praktika im Rahmen des ERASMUS-Programms ist die WHZ zuständig. Bei der Bewerbung über das Bewerberportal muss bereits die Praktikumseinrichtung feststehen und die Praktikumsvereinbarung (Praktikumsvertrag Abschnitt 1) vorliegen. Bewerbungsfrist: Spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn.
Noch Fragen?
Beratung
Finanzierungsmöglichkeiten

Bewerbung für das Erasmus+ Stipendium, Verwaltung der Stipendienvergabe
Walter Jürgens
International Office
Paul-Kirchhoff-Bau, PKB 238
+49 375 536 2351
walter.juergens[at]fh-zwickau.de
Praktikumssuche

Unternehmenskontakt, Bewerbung beim Unternehmen
Praktikumsbeauftragte der Fakultäten (auch bei Fragen zur Anerkennung)
Markus Haubold
Career Service
Paul-Kirchhoff-Bau, PKB 226
+49 375 536 1343
markus.haubold[at]fh-zwickau.de