Bedingte Immatrikulation (Masterstudium)
Wenn du dich an der Westsächsischen Hochschule für ein Masterstudium bewerben willst und das Abschlusszeugnis deines vorherigen Bachelor- oder Diplomstudiums noch nicht vorliegt, kannst du gegebenenfalls eine bedingte Immatrikulation beantragen. Rechtsgrundlage ist § 13 Abs. 7 der Immatrikulationsordnung der Westsächsischen Hochschule Zwickau.
Wann sollte die bedingte Immatrikulation beantragt werden?
Wenn das Abschlusszeugnis des ersten Studiums bis zum Ende der Immatrikulationsfrist (31.10. bzw. 30.04.) noch nicht vorliegt.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die Abschlussarbeit muss in dem Semester, bevor das Masterstudium aufgenommen wird, angemeldet worden sein.
Was muss ich einreichen?
Bitte reiche den Antrag auf Immatrikulation mit den geforderten Anlagen ein; außerdem einen Nachweis, dass die Abschlussarbeit fristgemäß angemeldet wurde (siehe Voraussetzungen). Für Studierende der WHZ besteht dieser Nachweis aus der Kopie der Anmeldung der Bachelorarbeit.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Reichen Sie bis zum 31.08. bzw. 28.02. Ihre vollständige Bewerbung für das entsprechende Masterstudium ein. Eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.
- Das Fristende zum Einreichen des Immatrikulationsantrages wird im Zulassungsbescheid festgelegt. Letztmöglicher Termin ist jedoch immer der 31.10. bzw. 30.04.
Hinweis: Auf Grund von Bearbeitungszeiten und Feiertagen empfehlen wir, bis spätestens 15.10. bzw. 15.04., alle Unterlagen vollständig einzureichen, um eine fristgemäße Immatrikulation noch gewährleisten zu können.
Wenn ich bedingt immatrikuliert bin, was muss ich dann noch tun?
Sie haben dann bis zur Rückmeldefrist Zeit, eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses nachzureichen, um weiter im Masterstudium verbleiben zu können.
Muss das Zeugnis amtlich beglaubigt sein?
Für Studenten der WHZ ist es ausreichend, eine einfache Kopie einzureichen. Studierende, die ihr erstes Studium an einer anderen Hochschule abgeschlossen haben, reichen bitte eine amtlich beglaubigte Kopie ein.
Was passiert, wenn ich mein erstes Studium doch nicht erfolgreich abschließe?
Dann können Sie das Masterstudium leider nicht fortführen und werden zum Ende des erstens Semesters exmatrikuliert.
Studien- und Sozialberatung

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