Der Härtefallantrag im Zulassungsverfahren

Studienbewerber mit einer Behinderung haben die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen, der bei der Vergabe von Studienplätzen Berücksichtigung finden kann. Die Antragstellung erfolgt bei zulassungsbeschränkten Studiengängen im Rahmen der Bewerbung formlos unter Beifügung der entsprechenden Nachweise.

Relevante Gründe für das Stellen eines Härtefallantrages können u.a. vorliegen, wenn:

  • keine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit möglich ist,
  • eine Tendenz zur Verschlimmerung der Krankheit besteht
  • wenn durch Krankheit oder Behinderung ein eingeschränktes Berufsfeld vorliegt, welches durch ein entsprechendes Studium erweitert werden könnte

Rechtliche Grundlage: § 15 Sächsische Studienplatzvergabeordnung

Vor der Aufnahme eines Studiums empfehlen wir ein persönliches Gespräch mit dem Studien- und Sozialberater, dem Beauftragten für Studierende und Studieninteressierten mit Behinderung oder einem Studienfachberater. Dabei können organisatorische und inhaltliche Details zum Studium, Fragen zum Nachteilsausgleich oder der Barrierefreiheit besprochen und Informationen zu weiteren Anlaufstellen gegeben werden.