Hilfsmittelpool

Was ist das?  

Ein Beispiel für den Nachteilsausgleich ist der Einsatz von speziellen technischen Hilfsmitteln. Als technische Hilfsmittel wird unterstützende Technik für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen bezeichnet. So können insbesondere Studierende mit Seh-, Hör- und motorischen Beeinträchtigungen sowie Studierende mit Legasthenie, technische Hilfsmittel nutzen, um beeinträchtigungsbedingte Einschränkungen zu kompensieren.

Je nach Beeinträchtigung und Studiengang werden unterschiedliche Hilfsmittel erforderlich. Der Hilfsmittelpool hält folgendes bereit, zum Beispiel:

  • Diktiergeräte
  • Mikroportanlagen (spezielle Sender und Empfänger/Kopfhörer) für hörgeschädigte Studierende)
  • Rechentechnik und speziell unterstützende Software (ClaroRead), für Studierende mit Seh-und motorischen Beeinträchtigungen sowie Legasthenie.

Diese Hilfsmittel können für einzelne Prüfungen oder gegebenen Falls für ein ganzes Semester ausgeliehen werden. Im Hilfsmittelpool wird diese Technik organisiert.

Es besteht außerdem die Möglichkeit die Eingliederungshilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie längerfristig studienbezogene Hilfsmittel oder persönliche Studienassistenz benötigen.

Mehr Informationen zur Eingliederungshilfe.

Ansprechpartner
Michael Stöcker
Dezernat Technik/Zentrale Lehrmittelstelle
Lehrmittelbeauftragter
+49 375 536 1136
michael.stoecker[at]fh-zwickau.de

Postanschrift
Westsächsische Hochschule Zwickau
Dezernat Studienangelegenheiten
PF 20 10 37
08012 Zwickau