Rücktritt von Prüfungen
Von Prüfungsanmeldungen kann zurückgetreten werden. Online ist dies bis einen Tag vor der Prüfung 24 Uhr über das Prüfungsportal möglich.
Die letzte Rücktrittsmöglichkeit besteht am Tag der Prüfung direkt vor Ort im Prüfungsraum unmittelbar vor Prüfungsbeginn mit Unterschrift beim Prüfer.
Insbesondere bei Wiederholungsprüfungen hat der Student im Krankheitsfall innerhalb von 3 Werktagen nach dem Prüfungstermin einen Krankenschein im Dezernat für Studienangelegenheiten einzureichen. Bei Krankheit handelt es sich nicht um einen Prüfungsrücktritt, sondern um eine Verhinderung der Prüfungsteilnahme, welche mit dem Krankenschein nachgewiesen werden kann. In diesem Fall verschieben sich die Fristen der Wiederholungsprüfung - bei einem Rücktritt hingegen nicht.
Ansprechpartner
Dezernat Studienangelegenheiten
Prüfungsamt
Katrin Eichmann
+49 375 536 1183
Katrin.Eichmann[at]fh-zwickau.de
Marion Nothard
+49 375 536 1189
Marion.Nothard[at]fh-zwickau.de
Studierenden- und Prüfungsportal
Nico Grochotzki
+49 375 536 1236
Nico.Grochotzki[at]fh-zwickau.de