Exmatrikulation
Die Exmatrikulation erfolgt (vereinfacht dargestellt)
- regulär am Ende des Studiums
- laut Prüfungsordnung
- bei nicht fristgemäßer Rückmeldung
- auf eigenen Wunsch.
Auch nach bestandener Abschlussprüfung ist ein Antrag auf Exmatrikulation notwendig. Die Exmatrikulation erfolgt formal durch das Studentensekretariat. Es wird eine Exmatrikulationsbescheinigung als Nachweis für verschiedene Behörden ausgestellt.
Nach einer Exmatrikulation aufgrund des erfolgreichen Studienabschlusses besteht die Möglichkeit, sich im WHZ-Alumni-Netzwerk anzumelden.
Ansprechpartner
Dezernat Studienangelegenheiten
Studentensekretariat
Anke Zenker
+49 375 536 1185
studentensekretariat[at]fh-zwickau.de
Postanschrift
Westsächsische Hochschule Zwickau
Dezernat Studienangelegenheiten
PF 20 10 37
08012 Zwickau
Besucheradresse
Westsächsische Hochschule Zwickau
Dezernat Studienangelegenheiten
Zimmer PKB 221
Dr.-Friedrichs-Ring 2 A
08056 Zwickau