Rückmeldung
Alle immatrikulierten Studierenden sind verpflichtet, sich im festgelegten Zeitraum zurückzumelden. Die Unterlassung der termingemäßen Rückmeldung hat die Exmatrikulation zur Folge. Die Rückmeldung erfolgt mit der Überweisung des Semesterbeitrages.
Hinweis für internationale Studierende:
Ausländische Studierende (außer EU) hinterlegen bitte zusätzlich im Studentensekretariat des Dezernates Studienangelegenheiten eine Kopie ihres aktuell gültigen Aufenthaltstitels (einschließlich Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel).
Allgemeine Hinweise für die Rückmeldung
Rückmeldezeitraum Sommersemester 2023: 01.01.2023 bis 15.02.2023
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihr Semesterbeitrag/Studiengebühr bis zum 15.02.2023 im Gebührenportal der WHZ verbucht sein muss, damit keine zusätzliche Verwaltungsgebühr entsteht.
Für eine verspätete Rückmeldung wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € erhoben (gemäß Gebühren- und Entgeltordnung vom 03.07.2019).
Bankverbindung (gilt für alle Studierenden der WHZ)
Zahlungsempfänger: | HK Sachsen/WHZ |
IBAN: | DE22 8600 0000 0086 0015 22 |
BIC: | MARK DEF1 860 |
Kreditinstitut: | Deutsche Bundesbank |
Betrag: | Den individuellen Semesterbeitrag kann jede/r Studierende im Studienservice einsehen. |
Verwendungszweck: | 20231/00xxxxx/7094.0111.5890 |
(für xxxxx ist die persönliche Matrikelnummer einzusetzen, die auf der Chipkarte unter dem Foto steht) |
Ansprechpartner bezüglich Rückfragen:
Fakultäten: AMB und PTI;
Tel.: 0375 536 1186
Kathrin.Schmidt[at]fh-zwickau.de
Fakultäten: AKS, ELT, GPW, KFT SPR und WIW;
Tel.: 0375 536 1185
Anke.Zenker[at]fh-zwickau.de
Hinweise Rückerstattung – Studentenwerk
In Abstimmung mit dem Studentenwerk wird mit der Rückmeldung ab SS 2021 folgende Änderung bzgl. der Befreiung des Studentenwerksbeitrages und/oder des Beitrages zum Semesterticket umgesetzt:
Sofern Studierende (Fernstudenten, Hochschulstandort Markneukirchen und Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis und Wertmarke) nicht bereits gem. der BeitragsO des Studentenwerkes im Vorfeld (teilweise) befreit sind, müssen alle Studierenden den vollen Studierendenbeitrag überweisen.
Nach erfolgter Rückmeldung hat jeder Studierende die Möglichkeit, gemäß der Fristen und Voraussetzungen des § 4 der Beitragsordnung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau einen Antrag auf Rückerstattung mit den erforderlichen Nachweisen zu stellen.
Bei Fragen zur Rückerstattung - nur über Studentenwerk:
Frau Immenroth, Telefon: 0375 2710 519
E-Mail: Simone.Immenroth[at]swcz.de
Hinweis für gebührenpflichtige Studiengänge - Rückerstattung der Studiengebühren (z. B. Weiterbildung, Aufbaufernstudiengänge)
Eine Rückerstattung der Studiengebühren wird formlos unter Angabe der IBAN über das Studentensekretariat beantragt:
Ansprechpartner bezüglich Rückfragen:
Fakultäten: AMB und PTI;
Tel.: 0375 536 1186
Kathrin.Schmidt[at]fh-zwickau.de
Fakultäten: AKS, ELT, GPW, KFT SPR und WIW;
Tel.: 0375 536 1185
Anke.Zenker[at]fh-zwickau.de