Rückmeldung

Alle immatrikulierten Studierenden sind verpflichtet, sich im festgelegten Zeitraum zurückzumelden. Die Unterlassung der termingemäßen Rückmeldung hat die Exmatrikulation zur Folge. Die Rückmeldung erfolgt mit der Überweisung des Semesterbeitrages.

Rückmeldezeitraum Sommersemester 2024:  01.01.2024 bis 15.02.2024


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihr Semesterbeitrag/Studiengebühr bis zum 15.02.2024 im Studienservice verbucht sein muss, damit keine zusätzliche Verwaltungsgebühr entsteht.
Für eine verspätete Rückmeldung wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € erhoben (gemäß Gebühren- und Entgeltordnung vom 03.07.2019).

Anleitungen sowie Hinweise zum Passwort, zur Passwortänderung, zum Verlust oder zum Ablaufes des Passwortes finden Sie hier.

Zahlungsempfänger: HK Sachsen/WHZ
IBAN:DE22 8600 0000 0086 0015 22
BIC: MARK DEF1 860
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank
Betrag: Den individuellen Semesterbeitrag kann jede/r Studierende im  Studienservice einsehen.
Verwendungszweck:20241/00xxxxx/7094.0111.5890
(für xxxxx ist die persönliche Matrikelnummer einzusetzen, die auf der Chipkarte steht)

Ansprechpersonen

Ansprechpartner bezüglich Rückfragen:
Fakultäten: AMB und PTI
Eugenia Jakob
Tel.: 0375 536 1186
studieren[at]fh-zwickau.de

Fakultäten: AKS, ELT, GPW, KFT SPR und WIW
Anke Zenker
Tel.: 0375 536 1185
studieren[at]fh-zwickau.de

In Abstimmung mit dem Studentenwerk wird mit der Rückmeldung ab SS 2021 folgende Änderung bzgl. der Befreiung des Studentenwerksbeitrages und/oder des Beitrages zum Semesterticket umgesetzt:
Sofern Studierende (Fernstudenten, Hochschulstandort Markneukirchen und Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis und Wertmarke) nicht bereits gem. der BeitragsO des Studentenwerkes im Vorfeld (teilweise) befreit sind, müssen alle Studierenden den vollen Studierendenbeitrag überweisen.

Nach erfolgter Rückmeldung hat jeder Studierende die Möglichkeit, gemäß der Fristen und Voraussetzungen des § 4 der Beitragsordnung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau einen Antrag auf Rückerstattung mit den erforderlichen Nachweisen zu stellen.

Bei Fragen zur Rückerstattung - nur über Studentenwerk:
Frau Immenroth, Telefon: 0375 2710 519
E-Mail: Simone.Immenroth[at]swcz.de

Eine Rückerstattung der Studiengebühren wird formlos unter Angabe der IBAN über das  Studentensekretariat beantragt:

Ansprechpartner bezüglich Rückfragen:
Fakultäten: AMB und PTI
Eugenia Jakob
Tel.: 0375 536 1186
studieren[at]fh-zwickau.de

Fakultäten: AKS, ELT, GPW, KFT SPR und WIW
Anke Zenker
Tel.: 0375 536 1185
studieren[at]fh-zwickau.de

FAQ Rückmeldung

Wer muss sich rückmelden? / Warum muss ich mich rückmelden?

Alle immatrikulierten Studierenden sind verpflichtet, sich im festgelegten Zeitraum zurückzumelden. Die Unterlassung der termingemäßen Rückmeldung hat die Exmatrikulation zur Folge. Die Rückmeldung erfolgt mit der Überweisung des Semesterbeitrages. § 21 SächsHSG/ § 11 Immatrikulationsordnung

Wie melde ich mich zurück? / Wo finde ich meine Matrikelnummer?

Die Rückmeldung erfolgt mit der Überweisung des individuellen Semesterbeitrages. siehe Bankverbindung

Wichtig: individueller Verwendungszweck sowie Betrag! (im Studienservice hinterlegt)

Die Matrikelnummer bekommen Sie mit ihren Immatrikulationsunterlagen zugesendet. Sie finden Sie auch auf ihrem Studierendenausweis und im Studienservice.

Wann muss ich mich rückmelden? / Rückmeldezeitraum

Die Rückmeldung erfolgt immer im jeweiligen Rückmeldezeitraum:

für Sommersemester: 01.01. - 15.02.

für Wintersemester: 01.07. - 15.08.

Beispiel: für Wintersemester 2025/26 ist der Rückmeldezeitraum der 01.07.2025 - 15.08.2025

Wie hoch ist mein Semesterbeitrag?

Semesterbeiträge können variieren.

Sie bekommen zu Beginn des Rückmeldezeitraums eine Mail (WHZ Mailadresse) mit dem ihrem entsprechenden Beitrag und können diesen auch jederzeit im Studienservice (Login mit Benutzername der WHZ und Passwort) einsehen.

Wie setzt sich mein Semesterbeitrag zusammen? Welche Gebühren gibt es?

Zusammensetzung Semesterbeitrag (genauer Betrag im Studienservice)Betrag
Studentenwerksbeitrag 89,00€
Semesterticket/Deutschlandsemesterticket190,08€
Studentenschaftsbeitrag11,50€
Gesamt
290,58€
mögliche Zusatzgebühren:
Verwaltunggebühr bei verspäteter Rückmeldung 15,00€
Studiengebühr (nur bei Teilnahme an an weiterbildenden Studiengängen und Fernstudiengängen)individuell
Langzeitstudiengebühr siehe Erklärung500,00€

Wer kann den Semesterbeitrag überweisen? / Gibt es Einschränkungen der Bezahlung aus Nicht-SEPA-Ländern.

Jeder kann den entsprechenden Beitrag überweisen. Bei Überweisungen aus Nicht-SEPA-Ländern können durch das jeweilige Geldinstitut Gebühren anfallen, diese können sie bei dem jeweiligen Institut erfragen.

Wichtig: individueller Verwendungszweck! (im Studienservice hinterlegt)

 

 

Was passiert, wenn ich zu wenig/ zu viel Semesterbeitrag überweise?

Zu wenig überwiesen:

vor Ende des Rückmeldezeitraumes: Restüberweisung möglich ohne Gebühren

nach Ende des Rückmeldezeitraumes: erfolgt Mahnung per Mail inkl. Verwaltungsgebühr von 15€ (gemäß Gebühren- und Entgeltordnung vom 03.07.2019)

Zu viel überwiesen:

  • automatische Verrechnung im nachfolgenden Semester
  • Rücküberweisung auf Antrag möglich (SEPA-Länder)
  • bei Exmatrikulation autmoatische Rücküberweisung (SEPA-Länder)

Was passiert, wenn ich mit einem falschen Verwendungszweck überweise?

Bitte warten Sie ca. eine Woche nach der Überweisung und kontrollieren Sie Ihre Mails und ihren Status im Studienservice.

Wenn keine Statusänderung (erfolgreiche Rückmeldung) erfolgt, schreiben Sie bitte eine Mail mit einem Screenshot der Überweissung und ihrer Matrikelnummer an studieren[at]fh-zwickau.de.

Was passiert, wenn ich den Semesterbeitrag zu spät/ zu zeitig überweise?

Wenn der Semesterbeitrag zu spät überwiesen wird:

Wird der Semesterbeitrag bis Ende Februar/August überwiesen, wird eine Verwaltungsgebühr von 15€ erhoben (gemäß Gebühren- und Entgeltordnung vom 03.07.2019). Diese Verwaltungsgebühr muss zwingend auch überwiesen werden.

Wird der Semesterbeitrag nach diesem Zeitraum überwiesen, erfolgt die automatische Exmatrikulation.

Wenn der Semesterbeitrag zu zeitig überwiesen wird, wird der Betrag zuerst als Guthaben hinterlegt und zu Beginn des Rückmeldezeitraums entsprechend verrechnet.

Welche Bezahldienste kann ich zur Begleichung des Semesterbeitrages nutzen?

Die Begleichung des Semesterbeitrages ist ausschließlich per Überweisung möglich!

Wann muss ich mich nicht rückmelden?

Wenn Sie im laufenden Semester sicher ihren Abschluss machen, müssen Sie sich nicht rückmelden, d.h. ihr Kolloquium/ ihre Verteidigung findet in dem Semester statt, für das Sie bereits rückgemeldet sind.

Wenn Sie den entsprechenden Termin nicht sicher wissen, ist eine Rückmeldung angeraten.

An wende wende ich mich, wenn ich Fragen/ Probleme mit meiner Rückmeldung habe?

Schreiben Sie eine Mail an studieren[at]fh-zwickau.de mit ihrer Matrikelnummer, ggf. einem Screenshot und ihrem Problem bzw. ihrer Frage.

An wen wende ich mich, wenn ich eine Rückerstattung möchte?