Inventarisierung/Aussonderung

Inventarisierung

Rechentechnische Geräte werden von der zentralen Vermögensverwaltung der Hochschule, in Zusammenarbeit mit dem ZKI, inventarisiert. Alle zu inventarisierenden Geräte werden im ZKI, mit technischen Spezifikationen und diversen Kennwerten (z.B. Standort, Garantiezeiten, Seriennummer usw.), in einer zentralen Hardwaredatenbank erfasst. Dies dient der vereinfachten Handhabung in Garantie- oder Reparaturfällen, sowie bei Umsetzung oder Aussonderung der Geräte.

Genauere Angaben hierzu finden Sie im Handbuch der Verwaltung 

Aussonderung Rechentechnik

„Rechentechnik wird zentral durch das Dezernat Technik in Zusammenarbeit mit dem ZKI entsorgt. Die zur Verschrottung bzw. Entsorgung vorgesehene Rechentechnik kann in der Regel 1x pro Jahr direkt an den festgelegten Standorten der Hochschule durch die Inventarverantwortlichen der Struktureinheiten zur Entsorgung übergeben werden.“

Der jeweilige Abgabe- bzw. Abholungstermin und die jeweils angefahrenen Standorte werden den Inventarverantwortlichen der SE, sowie dem Innenrevisor vorab per E-Mail bekannt gegeben.

„Die Abholung der auszusondernden Rechentechnik erfolgt mit einem Fahrzeug des Dezernats Technik oder einer Recyclingfirma. Zur ordnungsgemäßen Übergabe ist der bestätigte Antrag auf Aussonderung im Original vorzulegen. Bei Vorhandensein aller notwendigen Unterschriften bis zur Position 3. wird die Übernahme und die ordnungsgemäße Verschrottung durch den an der Abholung beteiligten Mitarbeiter des ZKI bestätigt.

Eine vom ZKI autorisierte und vertraglich gebundene Firma übernimmt das sichere Löschen bzw. die mechanische Zerstörung magnetischer Datenträger.

Der Antrag zur Aussonderung wird durch den beteiligten Mitarbeiter des ZKI an die Vermögensverwaltung im SG Beschaffungswesen weitergeleitet. Abschließend erhält der betreffende Inventarverantwortliche der Struktureinheit eine Kopie des Antrag mit Bestätigung der Ausbuchung zurück. Der Innenrevisor führt im Verlaufe des Gesamtprozesses stichprobenweise Kontrollen in eigener Verantwortung aus.“

Genauere Angaben hierzu finden Sie im Handbuch der Verwaltung 

Ansprechpartner

Uwe.Meinel
+49 375 536 1208

Stiev Werner
+49 375 536 1219

 

Hinweise
Zur ordnungsgemäßen Übergabe ist der bestätigte Antrag auf Aussonderung im Original vorzulegen.

Der Innenrevisor führt im Verlaufe des Gesamtprozesses stichprobenweise Kontrollen in eigener Verantwortung aus.