Stipendien für internationale Studierende

Die Förderung internationaler Studierender mit Stipendien ist nicht bei allen Stipendienprogrammen möglich und die Voraussetzungen sind sehr verschieden. Neben den hier aufgeführten Einrichtungen, Förderwerken und Stiftungen fördert der DAAD mit eignenen Stipendienprogrammen internationale Studierende insbesondere im Masterstudium. Oft sind die Stipendienprogramme aber an bestimmte Herkunftsländer gebunden. Weitere Informationen finden sich auf der Seite des DAAD.

Stipendien an der Westsächsischen Hochschule Zwickau

Im Rahmen der Betreuungsinitiative Deutsche Auslands- und Partnerschulen (BIDS) schreibt das
International Office der Westsächsischen Hochschule Zwickau (WHZ) ein Teilstipendium für das erste
Studienjahr an der WHZ (12 Monate á 400,- EUR/Monat) aus.

Das Stipendium richtet sich an Absolvent*inn*en von PASCH-Schulen, welche im Wintersemester
2023/2024 ein Bachelor- oder Diplomstudium an der WHZ beginnen. Absolvent*inn*en von BIDS-
Partnerschulen der WHZ werden bevorzugt behandelt.

Das Stipendium wird vom DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finanziert. Eine Doppelförderung
ist nicht möglich

Gefördert wird:

  • das erste Studienjahr des Bachelor- oder Diplomstudiums an der WHZ

Voraussetzungen:

  • an einer PASCH-Schule erworbene Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur),
  • (voraussichtliche) Immatrikulation ins erste Fachsemester eines Bachelor- oder Diplomstudiengangs an der WHZ und
  • Bereitschaft zur Mitwirkung als BIDS-Botschafter*in am Projekt

Bewerbungsfrist:

  • 20. April 2023

Weitere Informationen zur Bewerbung

Die Westsächsische Hochschule Zwickau vergibt im Rahmen des Deutschlandstipendiums jeweils zum Wintersemester Stipendien an leistungsstarke Studierende aller Fachrichtungen. Dabei stehen jedem Stipendiaten monatlich 300 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich hälftig aus einer Förderung von Institutionen (Unternehmen, Privatpersonen, Vereine,…) ergänzt durch Bundesmitteln zusammen.

Gefördert wird:

  • Studierende der WHZ

Voraussetzungen:

  • alle, welche die für ein Studium erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und vor der Aufnahme des Studiums an der WHZ stehen oder bereits immatrikuliert sind,
  • spätestens nach erfolgreicher Auswahl (Stipendienzusage) eine erfolgreiche Immatrikulation an der WHZ,
  • Vorliegen sehr guter Studien- bzw. Schulleistungen sowie außerfachliches und soziales Engagement

Bewerbungszeiträume:

  • i. d. R. Juni bis August

 Weitere Informationen und Bewerbung auf der Seite des Deutschlandstipendiums

Stipendien der großen Studienförderwerke

Die Studienförderwerke (bekannt als Begabtenförderwerke) vergeben größtenteils staatlich finanzierte Stipendien an Studierende, die sich neben guten Studienleistungen gesellschaftlich engagieren. Die Förderwerke bilden die verschiedenen weltanschaulichen, religiösen, politischen, wirtschafts- oder gewerkschaftsorientierten Strömungen in Deutschland ab. Potentielle Stipendiaten sollten sich mit den Grundwerten des jeweiligen Förderwerks identifizieren und dies entsprechend in der Bewerbung begründen können. Gefördert werden können i.d.R. alle Bildungsinländer, welche eine deutsches Abitur (bspw. an einer deutschen Schule im Ausland) erworben haben, auch wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Für alle anderen gelten sehr unterschiedliche Regelungen, welche nachfolgend beschrieben werden.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) motiviert mit der "Grundförderung für Ausländer_innen" ihre ausländischen Stipendiatinnen und Stipendiaten, sich außerhalb des Studiums für ihre Ideale zu engagieren – das kann für ihr eigenes Land sein, für deutsche oder internationale Themen. Für Ausländerinnen und Ausländer ist es oft schwierig, sich an ihrem Hochschulort gesellschaftlich zu engagieren, da sie mit den sozialen und kulturellen Gegebenheiten manchmal noch nicht vertraut sind. Daher sind die Hochschulgruppen der FES interessant – dort sind Ansprechpersonen, die helfen, ein gesellschaftliches Projekt zu verwirklichen. Die Abteilung Studieförderung hat ein Buddy-Programm speziell für neu aufgenommene geflüchtete und ausländische Stipendiatinnen und Stipendiaten eingerichtet. Auch ehemalige ausländische Stipendiatinnen und Stipendiaten sind wertvolle Ansprechpersonen – sie sind leicht über die Online-Community zu kontaktieren und geben gerne ihre eigenen Erfahrungen weiter.

Gefördert werden internationale Studierende:

  • in einem Vollzeitstudium,
  • mit überdurchschnittlichen schulischen und studienbezogenen Leistungen,
  • mit Engagement im Sinne der Werte der Sozialen Demokratie,
  • mit deutschen Sprachkenntnissen auf C1-Niveau mit entsprechendem Nachweis

Bewerbungszeiträume:

Online-Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden, allerdings spätestens

  • bei Bachelorstudiengängen: bis 3 Semester vor Studienabschluss nach Regelstudienzeit (6 Semester: bis Ende 3. Semester; 7 Semester: bis Ende 4. Semester)
  • bei Diplom-/Magister-/Staatsexamensstudiengängen: bis Ende 6. Semester
  • bei Masterstudiengängen (4 Semester): vor oder zu Beginn des ersten Semesters des Masterstudiums; hier gelten die Fristen 31.05. (Sommersemester) bzw. 30.11. (Wintersemester)

Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.fes.de/studienfoerderung/grundfoerderung-fuer-auslaender-innen

Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit fördert Studierende oder Studieninteressenten, die gute bis sehr gute Noten oder akademische Leistungen haben, sich für Politik interessieren, sich engagieren sowie eine liberale, und weltoffene Einstellung haben. Gefördert werden deutsche und ausländische Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Fachhochschulen im Vollstudium studieren.

Gefördert werden internationale Studierende ...

... aus der Europäischen Union, welche

  • die Staatsangehörigkeit eines eines Mitgliedslandes des Europäischen Union besitzen,
  • ein Vollzeitstudium absolvieren bzw. absolvieren werden,
  • sehr gute bis gute Schul- oder Studienleistungen nachweisen können,
  • sich engagieren,
  • die noch mindestens zwei Semester gefördert werden können (Mindestförderzeitraum).

 ... aus Nicht-EU-Ländern, welche

  • ein Masterstudium in Vollzeit studieren bzw. studieren werden,
  • sehr gute bis gute Studienleistungen nachweisen können,
  • sich engagieren,
  • die noch mindestens zwei Semester gefördert werden können (Mindestförderzeitraum).

Bewerbungszeiträume:

  • 1. April bis 30. April
  • 1. Oktober bis 31. Oktober

Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.freiheit.org/de/stipendien-fuer-studierende

Die Heinrich-Böll-Stiftung erwartet von ihren Stipendiatinnen und Stipendiaten hervorragende Studien- bzw. wissenschaftliche Leistungen, gesellschaftliches Engagement und politisches Interesse sowie eine aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung: Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratie und Menschenrechte, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit. Die Stiftung fördert junge Menschen, die auch in Zukunft Verantwortung in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft übernehmen und sich weltweit für die Grundwerte der Heinrich-Böll-Stiftung einsetzen.

Gefördert werden internationale Studierende, welche

  • ein Masterstudium in Vollzeit studieren werden (Bewerbung muss vor Studienbeginn erfolgen),
  • sehr gute bis gute Studienleistungen nachweisen können,
  • sich engagieren,
  • deutsche Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen können.

Bewerbungsfristen:

  • 1. März
  • 1. September

Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.boell.de/de/stipendien-bewerbung

Unsere Demokratie braucht Persönlichkeiten. Sie sind es, die ihr Halt geben und unser Zusammenleben gestalten. Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) unterstützt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten, zu solchen Persönlichkeiten heranzuwachsen. Eigenverantwortung und Solidarität, Freiheit und Gerechtigkeit – das sind für die KAS wichtige Werte. Sie orientiert sich an einem christlich geprägten Menschenbild. Respekt vor der Menschenwürde, der Schutz der Meinungsfreiheit sowie die Förderung der Entfaltungsmöglichkeit jedes und jeder Einzelnen – dafür stehen steht die KAS ein. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten der Stiftung teilen diese Werte und setzen sich für eine tolerante, offene und gerechte Gesellschaft ein. Sie engagieren sich in Gesellschaft, Politik, Kirche oder sozialen Projekten.

Gefördert werden internationale Studierende, welche

  • ein Masterstudium in Vollzeit studieren (werden),
  • überdurchschnittliche Noten vorweisen können,
  • sich mindestens vier Semester zum Studium in Deutschland aufhalten bzw. mindestens vier Semester gefördert werden (Mindestförderzeitraum),
  • deutsche Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen können.

Bewerbungsfrist:

  • 15. Juli

Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.kas.de/de/web/begabtenfoerderung-und-kultur/studienfoerderung

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung ist eine politische Bildungseinrichtung und steht der Partei DIE LINKE nahe. Ihr Ziel ist es, durch politische Bildung zu Demokratie, sozialer Gerechtigkeit und Solidarität sowie zum Ausgleich sozialer, geschlechts- oder ethnisch bedingter Benachteiligung beizutragen. Diese Werte bilden die Grundlage der Studien- und Promotionsförderung des Studienwerks der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Gefördert werden internationale Studierende, welche

  • ein Vollzeitstudium absolvieren,
  • sich mindestens vier Semester zum Studium in Deutschland aufhalten bzw. mindestens vier Semester gefördert werden (Mindestförderzeitraum),
  • sehr gute fachliche Leistungen,
  • gesellschaftspolitisches Engagement,
  • deutsche Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen können.

Bewerbungsfristen:

  • 1. April
  • 1. Oktober

Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.rosalux.de/stiftung/studienwerk

Seit ihrer Gründung am 11. April 1967 betreibt die Hanns-Seidel-Stiftung politische Bildungsarbeit mit dem Ziel - wie es in der Satzung heißt - die "demokratische und staatsbürgerliche Bildung des deutschen Volkes auf christlicher Grundlage" zu fördern. Ziel ist es, zur Erziehung eines persönlich und wissenschaftlich qualifizierten Akademikernachwuchses beizutragen bzw. besondere wissenschaftliche Leistungen in der Promotion zu fördern. Die Stipendiatinnen Stipendiaten sollen kritisch und konstruktiv an der Ausgestaltung unseres demokratischen Rechtsstaates mitwirken.

Gefördert werden internationale Studierende, welche

  • ein Vollzeitstudium absolvieren,
  • überdurchschnittliche Schul- oder Studienleistungen nachweisen können,
  • sich ehrenamtlich engagieren,
  • nicht älter als 45 Jahre sind,
  • deutsche Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen können.

Bewerbungsfristen:

  • 15. Januar
  • 15. Juli

Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.hss.de

Das Evangelische Studienwerk ist das Begabtenförderungswerk der evangelischen Kirchen in Deutschland.

Gefördert werden internationale Studierende aus der Europäischen Union, welche

  • die Staatsangehörigkeit eines eines Mitgliedslandes des Europäischen Union besitzen und Vorgaben der §§ 8 Abs. 1 bis 3 oder 61 BAföG erfüllen,
  • noch kein abgeschlossenes Studium vorweisen können,
  • Mitglied einer christlich-evangelischen Kirche sind bzw. der evangelischen Konfession zugehörig fühlen,
  • überdurchschnittliche Schul- oder Studienleistungen nachweisen können,
  • sich ehrenamtlich engagieren,
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung haben das 3. Fachsemester noch nicht überschritten haben,
  • deutsche Sprachkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen können.

Bewerbungszeiträume:

  • 1. Oktober bis 15. Januar
  • 1. April bis 15. Juli

Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.evstudienwerk.de/

Die Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland.

Gefördert werden internationale Studierende aus der Europäischen Union, welche

  • die Staatsangehörigkeit eines eines Mitgliedslandes des Europäischen Union besitzen und Vorgaben der §§ 8 Abs. 1 bis 3 oder 61 BAföG erfüllen,
  • Mitglied der katholischen Kirche sind,
  • überdurchschnittliche Schul- oder Studienleistungen nachweisen können,
  • sich ehrenamtlich engagieren,
  • die zu Beginn des nächsten Wintersemesters bereits mindestens ein Fachsemester an einer Fachhochschule oder Hochschule für angewandte Wissenschaften abgeschlossen und noch mindestens fünf Semester Regelstudienzeit (BA und MA) vor sich haben (Ausnahme: Sie können sich auch bewerben, wenn Sie im kommenden Wintersemester ein viersemestriges Masterstudium aufnehmen,
  • deutsche Sprachkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen können.

Bewerbungsfrist:

  • 1. August

Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.cusanuswerk.de/

Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk wurde 2009 als Begabtenförderungswerk der jüdischen Gemeinschaft gegründet.

Gefördert werden internationale Studierende aus der Europäischen Union, welche

  • die Staatsangehörigkeit eines eines Mitgliedslandes des Europäischen Union besitzen,
  • zur jüdischen Gemeinschaft gehören,
  • überdurchschnittliche Schul- oder Studienleistungen nachweisen können,
  • sich ehrenamtlich engagieren,
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Bewerber*innen noch mindestens 5 Semester Regelstudienzeit bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer nach BAföG, die der Regelstudienzeit entspricht, vor sich haben. Für Studierende in einem Bachelorstudiengang wird in diese Regelstudienzeit auch die sich an den Bachelor anschließende viersemestrige Masterphase eingerechnet.,
  • deutsche Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen können.

Bewerbungsfristen:

  • 30. April
  • 31. Oktober

Weitere Informationen und Bewerbung unter https://eles-studienwerk.de/

Als jüngstes Studienwerk Deutschlands fördert das Avicenna-Studienwerk leistungsstarke und sozial engagierte muslimische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen.

Gefördert werden internationale Studierende ...

... aus der Europäischen Union, welche

  • die Staatsangehörigkeit eines eines Mitgliedslandes des Europäischen Union besitzen und Vorgaben der §§ 8 Abs. 1 bis 3 oder 61 BAföG erfüllen,
  • zur muslimischen Gemeinschaft gehören,
  • ein Vollzeitstudium absolvieren bzw. absolvieren werden,
  • überdurchschnittliche Schul- oder Studienleistungen nachweisen können,
  • sich sozial engagieren,
  • die noch mindestens ein Semester im Bachelorstudiengang gefördert werden können (Mindestförderzeitraum),
  • deutsche Sprachkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen können.

 ... aus Nicht-EU-Ländern, welche

  • die ägyptischer bosnisch-herzegowinische oder türkische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • zur muslimischen Gemeinschaft gehören,
  • ein Masterstudium in Vollzeit studieren bzw. studieren werden,
  • überdurchschnittliche Studienleistungen nachweisen können,
  • sich politisch oder gesellschaftlich engagieren,
  • die noch maximal ein Semester verbleibende Studienzeit im Bachelor vor sich haben,
  • deutsche Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen können.

Bewerbungsfristen:

  • Studierende aus der EU: 1. April und 1. Oktober
  • Studierende aus Nicht-EU: Ende April

Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.avicenna-studienwerk.de

Die Studien- und Promotionsförderung der Hans-Böckler-Stiftung ist das Begabtenförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Gefördert werden internationale Studierende aus der Europäischen Union, welche

  • die Staatsangehörigkeit eines eines Mitgliedslandes des Europäischen Union besitzen und Vorgaben der §§ 8 Abs. 1 bis 3 oder 61 BAföG erfüllen,
  • ein Vollzeitstudium absolvieren,
  • überdurchschnittliche Schul- oder Studienleistungen nachweisen können,
  • sich ehrenamtlich engagieren,
  • die noch mindestens drei Semester gefördert werden können (Mindestförderzeitraum),
  • deutsche Sprachkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen können.

Bewerbungszeiträume:

  • 15. Mai bis 1. August
  • 15. November bis 1. Februar

Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.boeckler.de/de/stipendien-2650.htm

Mit dem Studienförderwerk Klaus Murmann unterstützt die Stiftung der deutschen Wirtschaft besonders leistungsfähige und -bereite Studierende und Promovierende dabei, in gesellschaftlicher Verantwortung unternehmerisch zu denken und zu handeln.

Gefördert werden internationale Studierende, welche

  • ein Vollzeitstudium absolvieren,
  • überdurchschnittliche Schul- oder Studienleistungen nachweisen können,
  • sich ehrenamtlich engagieren,
  • deutsche Sprachkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen können.

Bewerbungsfrist:

  • vsl. Mitte März

Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.sdw.org/das-bieten-wir/fuer-studierende/studienfoerderwerk-klaus-murmann/ueberblick.html

Stipendien weiterer Stiftungen und Förderwerke

Es gibt weitere private Stiftungen und Förderwerke, welche Studierende mit einem Stipendium finanziell unterstützen. Manche Stiftungen unterstützen nur bestimmte Personengruppen, manche nur bestimmte Fächergruppen. Nachfolgend stellen wir eine Auswahl an weiteren Stiftungen vor, welche auch internationale Studierende fördern, wenn diese an einer deutschen Hochschule studieren.

Die Stipendien des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds sind ausschließlich private Stiftungsmittel, mit denen gezielt und individuell begabte Schüler und Studierende finanziell und zunehmend auch ideell mit Bildungs- und Mentoringangeboten unterstützt werden. Jährlich werden insgesamt ca. 1.200 Stipendien vergeben. Die Höhe der Stipendien richtet sich nach der finanziellen und sozialen Situation der Studierenden.

Gefördert wird:

  • Studien an Hochschulen/Fachhochschulen mit staatlich anerkannten Abschlüssen frühestens ab dem 3. Fachsemester
  • Förderung von ausländischen Bewerbern;
  • Studien mit bestimmten fachlichen Schwerpunkten (Fachstipendien)

Voraussetzungen:

  • Durchschnittsnote des Reifezeugnisses (Abitur, Feststellungsprüfung) mind. 2,0;
  • Durchschnittsnoten der Studienleistungen (Scheine, Examenszeugnis) mind. 2,5;
  • Studienabschluss bis zum vollendeten 30. Lebensjahr

Bewerbungszeiträume:

  • 1. Februar bis 1. März
  • 1. August bis 1. September

Weitere Informationen und Bewerbung unter stiftungsfonds.org

Das Reemtsma Begabtenförderungswerk vergibt Stipendien an bedürftige und förderungswürdige Begabte, deren Familien diese nur begrenzt unterstützen können. Die Höhe des finanziellen Zuschüsse beträgt zwischen 175 und 200 EUR.

Gefördert wird:

  • Studierende ab dem 1. Fachsemester und
  • ausländische Studierende bei einem Studium an einer deutschen Universität/Hochschule (Nachweis über eine gültige Immatrikulationsbescheinigung)

deren Erziehungsberechtigten eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreitet. Gefördert wird nur das Erststudium. Duale Studiengänge werden nicht gefördert.

Voraussetzungen:

  • gute schulische bzw. universitäre Leistungen
  • besondere Begabung für die angestrebte Ausbildung
  • soziales Engagement
  • das 30. Lebensjahr hat noch nicht begonnen

Bewerbungszeiträume:

  • Förderbeginn Sommersemester: 1. Dezember bis 31. Januar
  • Förderbeginn Wintersemester: 1. Juni bis 31. Juli

 Weitere Informationen und Bewerbung unter reemtsma-stipendium.de

Der KAAD ist das Stipendienwerk der katholischen Kirche in Deutschland für Postgraduierte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus (Entwicklungs-) Ländern Asiens, Afrikas, Lateinamerikas, des Nahen und Mittleren Ostens sowie Ost- und Südosteuropas. Durch Stipendien, Bildungsveranstaltungen sowie persönliche und spirituelle Begleitung fördert er seine Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Blick auf eine multiplikatorische Tätigkeit in ihren Heimatländern. Dies geschieht in Kooperation mit Partnergremien und Vereinen ehemaliger Stipendiatinnen und Stipendiaten in diesen Ländern, mit dem Ziel einer (wissenschaftlichen) Netzwerkbildung und eines Beitrags zu einer ganzheitlichen Entwicklung, die die religiöse und interreligiöse Dimension einschließt.

Gefördert wird:

Voraussetzungen:

  • Studierende müssen der katholischen Konfession angehören (in Ausnahmefällen auch einer anderen christlichen Konfession, sofern sie von katholischen Partnern vorgeschlagen werden),
  • überdurchschnittliches Leistungspotenzial für das Studium,
  • die Ausrichtung des Studiums auf eine dauerhafte Reintegration in die Heimatregion (andernfalls gilt das Stipendium als Darlehen),
  • kirchliches und soziales Engagement bzw. Bereitschaft zum interreligiösen Dialog,
  • Deutschkenntnisse mit mindestens Niveau B1 (bzw. bei englischsprachigen Studiengängen mindestens A2)

Bewerbungszeiträume:

Online-Anträge für die erste Stufe des Auswahlverwahrens können jederzeit gestellt werden.

Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.kaad.de/stipendien/osteuropaprogramm/

Der KAAD ist das Stipendienwerk der katholischen Kirche in Deutschland für Postgraduierte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus (Entwicklungs-) Ländern Asiens, Afrikas, Lateinamerikas, des Nahen und Mittleren Ostens sowie Ost- und Südosteuropas. Durch Stipendien, Bildungsveranstaltungen sowie persönliche und spirituelle Begleitung fördert er seine Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Blick auf eine multiplikatorische Tätigkeit in ihren Heimatländern. Dies geschieht in Kooperation mit Partnergremien und Vereinen ehemaliger Stipendiatinnen und Stipendiaten in diesen Ländern, mit dem Ziel einer (wissenschaftlichen) Netzwerkbildung und eines Beitrags zu einer ganzheitlichen Entwicklung, die die religiöse und interreligiöse Dimension einschließt.

Gefördert wird:

  • Studierende in einem Masterstudium, aus einem Entwicklungs- oder Schwellenland Afrikas, Asiens, des Nahen und Mittleren Ostens oder Lateinamerikas kommen und sich derzeit dort aufhalten

Voraussetzungen:

  • Studierende müssen der katholischen Konfession angehören (vor allem aus dem Nahen und Mittleren Osten allgemein einer christlichen Konfession angehören). Bewerber/innen einer anderen Religion können gefördert werden, wenn sie von katholischen Partnern im Blick auf eine dokumentierbare Bereitschaft zum interreligiösen Dialog vorgeschlagen werden.
  • einen Universitätsabschluss und Berufserfahrung aus dem Heimatland,
  • überdurchschnittliches Leistungspotenzial für das Studium,
  • die Ausrichtung des Studiums auf eine dauerhafte Reintegration in die Heimatregion (andernfalls gilt das Stipendium als Darlehen),
  • kirchliches und soziales Engagement bzw. Bereitschaft zum interreligiösen Dialog,
  • Deutschkenntnisse mit mindestens Niveau B1 (bzw. bei englischsprachigen Studiengängen mindestens A2)

Bewerbungszeiträume:

Der KAAD arbeitet mit Schwerpunkt- und Partnerländern in den entsprechenden Regionen. Die Bewerbungen erfolgen i.d.R. von dort über Partnergremien.

Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.kaad.de/stipendien/stipendienprogramm-1

Der KAAD ist das Stipendienwerk der katholischen Kirche in Deutschland für Postgraduierte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus (Entwicklungs-) Ländern Asiens, Afrikas, Lateinamerikas, des Nahen und Mittleren Ostens sowie Ost- und Südosteuropas. Durch Stipendien, Bildungsveranstaltungen sowie persönliche und spirituelle Begleitung fördert er seine Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Blick auf eine multiplikatorische Tätigkeit in ihren Heimatländern. Dies geschieht in Kooperation mit Partnergremien und Vereinen ehemaliger Stipendiatinnen und Stipendiaten in diesen Ländern, mit dem Ziel einer (wissenschaftlichen) Netzwerkbildung und eines Beitrags zu einer ganzheitlichen Entwicklung, die die religiöse und interreligiöse Dimension einschließt.

Gefördert wird:

  • Studierende aus einem Entwicklungs- oder Schwellenland Afrikas, Asiens, des Nahen und Mittleren Ostens oder Lateinamerikas kommen, welche bereits in Deutschland studieren und deren Studiendauer mindestens noch 10 Monate beträgt und einen Masterstudiengang (Bewerbung dafür in den Abschlusssemestern des Bachelor möglich), ein Diplom- oder Magisterstudiengang (Bewerbung frühestens nach Zwischenprüfung bzw. Vordiplom) durchführen möchten.

Voraussetzungen:

  • Studierende müssen der katholischen Konfession angehören (oder, vor allem aus dem Nahen und Mittleren Osten, einer christlichen Konfession angehören). Bewerber/innen einer anderen Religion können gefördert werden, wenn sie von katholischen Partnern im Blick auf eine dokumentierbare Bereitschaft zum interreligiösen Dialog vorgeschlagen werden.
  • überdurchschnittliches Leistungspotenzial für das Studium,
  • die Ausrichtung des Studiums auf eine dauerhafte Reintegration in die Heimatregion (andernfalls gilt das Stipendium als Darlehen),
  • kirchliches und soziales Engagement bzw. Bereitschaft zum interreligiösen Dialog,
  • Deutschkenntnisse mit mindestens Niveau B1 (bzw. bei englischsprachigen Studiengängen mindestens A2)

Bewerbung:

Die Stipendienbewerbungen erfolgen ausschließlich über die Katholische Hochschulgemeinde (KHG) oder die Katholische Studierendengemeinde (KSG) am Hochschulort.

Weitere Informationen unter https://www.kaad.de/stipendien/stipendienprogramm-2

Die Aufgabe des Humanistischen Studienwerks – Robert Blum ist die Förderung besonders begabter und gesellschaftlich engagierter Studierender aller deutschen Universitäten und Hochschulen, die sich humanistischen Werten verpflichtet fühlen. Die zweijährige Förderung umfasst eine monatliche finanzielle Zuwendung von 200 € sowie weitere studienbegleitende ideelle Angebote. Die Stipendiaten erhalten Support, kostenlosen Zutritt zu Events und können an Networking-Meetings teilnehmen. 

Gefördert wird:

  • Studierende ab dem 1. Fachsemester im Erststudium an einer deutschen Universität oder Hochschule

Voraussetzungen:

  • überdurchschnittliche schulische bzw. universitäre Leistungen
  • ehrenamtliches Engagement mit humanistischem Profil
  • Personen bis 35 Jahre

Bewerbungszeiträume:

  • 1. Januar bis 31. März

 Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.humanistisches-studienwerk.de

Das Bertha von Suttner-Studienwerk unterstützt außergewöhnliche, engagierte Individuen, die sich mit einer humanistischen Weltanschauung und deren Werten identifizieren und die willens sind, ihre eigenen Sichtweisen kritisch zu reflektieren und sich für ihre Überzeugungen einzusetzen. Das Bertha von Suttner-Studienwerk vergibt seit 2021 zehn Stipendien pro Jahr. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten neben der finanziellen Unterstützung i. H. v. 300 € pro Monat auch eine ideelle Förderung.

Gefördert wird:

  • Studierende ab dem 1. Fachsemester an einer deutschen Universität oder Hochschule (deutsche Staatsbürger können auch an einer ausländischen Hochschule gefördert werden), welche noch mindestens 12 Monate bis zum Abschluss benötigen
  • Promovenden, welche noch mindestens 12 Monate bis zum Abschluss benötigen

Voraussetzungen:

  • überdurchschnittliche schulische bzw. universitäre Leistungen (Richtwert: entweder zu den 10% der besten Schülerinnen und Schüler oder Studierenden eines Jahrgangs und/oder die Studierenden verfügen über außergewöhnliche Fähigkeiten)
  • soziales Engagement
  • Identifikation mit den (humanistischen) Werten, für die das Bertha von Suttner-Studienwerk steht

Bewerbungszeiträume:

  • 1. Mai bis 31. Juli

 Weitere Informationen und Bewerbung unter https://suttner-studienwerk.de

Die Claussen-Simon-Stiftung vergibt Stipendien an Studierende, die sich durch sehr gute Leistungen in ihrem Bachelor-Studium auszeichnen und sich mit Engagement ihrem Master-Studium widmen möchten.

Gefördert werden:

  • Studierende in einem Vollzeit-Master-Studium (zum Zeitpunkt der Bewerbung hat das Master-Studium noch nicht begonnen), keine Förderung von Fernstudiengängen
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 35 Jahre sind
  • Bachelor-Abschluss (voraussichtlich) mit einem Notendurchschnitt von 1,7 oder besser oder der/die Student/in gehört zu den besten 10% der Absolventen/-innen ihres Bachelor-Studienjahrgangs
  • Studierende, die noch keinen Master-Abschluss oder ein gleichwertiger Hochschulabschluss haben
  • Deutsch als Muttersprache oder B1-Niveau

Förderfähige Studiengänge an der WHZ:

  • alle Masterstudiengänge der WHZ

Bewerbungszeiträume:

  • Es gibt Bewerbungszeiträume. Diese können der Homepage der Stiftung entnommen werden.

Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.claussen-simon-stiftung.de/de/wissenschaft-hochschule/masterplus/

Die Dr. Arthur Pfungst-Stiftung unterstützt begabte und finanziell bedürftige Studentinnen und Studenten während des Studiums an deutschen Hochschulen mit Stipendien. Bei einem Vollstipendium werden anteilig die anfallenden Studien-und Lebenshaltungskosten übernommen. Im Rahmen eines Buchstipendiums übernimmt die Dr. Arthur Pfungst-Stiftung die Anschaffungskosten der Studienfachbücher.

Gefördert werden:

  • Studierende in einem Vollzeit-Bachelor- oder Vollzeit-Masterstudiengang aller Fachrichtungen im Erststudium
  • Studierende mit sehr guten bis guten Studienleistungen (müssen bei der Bewerbung mit ersten Nachweisen belegt werden)
  • Studierende mit finanzieller Bedürftigkeit (BAföG-Berechtigung bei deutschen Studierenden, Einkommensnachweise bei ausländischen Studierenden)
  • Studierende, welche noch mindestens ein Jahr Regelstudienzeit vor sich haben,
  • Studierende, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und über gute Deutschkenntnisse verfügen.

Bewerbungsfristen:

  • 15.09.

Weitere Informationen und Bewerbung unter https://pfungst-stiftung.de/stipendium/

Die Stiftung fördert weltweit Studierende bei ihren Studienvorhaben und Promovenden. Das Förderprogramm steht grundsätzlich Studierenden aller Fachrichtungen offen. Wirtschafts-, Sozial-, Natur- und Ingenieurwissenschaften sind bevorzugte Studienrichtungen. Die Förderung kann dabei über monatliche Zahlungen, Einmalzahlungen oder zinslose Darlehen erfolgen, je nach der individuellen Situation der Bewerberinnen und Bewerber.

Gefördert werden:

  • Studierende und Promovenden mit überdurchschnittlichen Studienleistungen (Notendurchschnitt mind. 2,0 oder besser) aller Studienrichtungen mit einer Restlaufzeit von mindestens 6 Monaten für die Förderung
  • finanziell bedürftige Studierende und Promovenden

Weitere Informationen und Bewerbung unter https://dr-jost.henkel-stiftung.de/

Die Stiftung wurde 2006 als private Stiftung öffentlichen Rechts von dem Ehepaar Annegret und Hans-Richard Meininghaus gegründet und als gemeinnützig anerkannt. Zweck der Stiftung ist die unmittelbare und mittelbare Förderung von Bildung, Ausbildung sowie von Kunst und Kultur.

Gefördert werden:

  • junge Menschen, Jugendliche und junge Erwachsene, die ihre Ausbildung nicht selbst finanzieren können oder deren Familien nicht über die nötigen Mittel verfügen um die angestrebte Ausbildung erfolgreich abschließen zu können und denen ehrenamtliches Engagement für die Gesellschaft und deren soziale Belange wichtig ist
  • Studien, die aufgrund persönlicher Einschränkungen oder nicht ausreichender Finanzierung in der Regelstudienzeit nicht abgeschlossen werden können, im In- und Ausland;
  • Promotionen

Weitere Informationen und Bewerbung unter https://ahrm-stiftung.de

Die Claussen-Simon-Stiftung vergibt Stipendien an Bachelor- und Diplomstudierende aus Elternhäusern ohne akademischen Hintergrund. Die finanzielle Förderung richtet sich dabei nach den individuellen Lebenshaltungskosten. Gefördert wird i. d. R. die Regelstudienzeit und endet mit dem Abschluss des Studiums. Zudem umfasst das Stipendium eine ideelle Förderung (verpflichtend), welche Workshops, Seminare und Coachings umfasst.

Gefördert werden:

  • Erstakademiker (keines der Elternteile hat studiert)
  • Studierende in einem ersten Vollzeit-Bachelor- oder Diplomstudium aller Fachrichtungen in einem Präsenzstudiengang (nicht dual, kein Zweitstudium)
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 30 Jahre sind
  • (Fach-)Abitur bzw. Hochschulzugangsberechtigung mit einem Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,9
  • Deutsch als Muttersprache oder bei internationalen Studierenden mind. B1-Niveau

Bewerbungszeiträume:

  • Es gibt Bewerbungszeiträume. Diese können der Homepage der Stiftung entnommen werden.

Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.claussen-simon-stiftung.de/de/wissenschaft-hochschule/bfirst/

Die Bildungs- und Stipendienprogramme von Google zielen darauf ab, Studierende zu inspirieren und ihnen dabei zu helfen, künftige Führungskräfte in den Bereichen Informatik und Technologie zu werden, indem Barrieren abgebaut werden. Google kooperiert dabei mit EmployAbility, einer gemeinnützigen Organisation, die Studierende mit Behinderungen bei ihrer Ausbildung und beruflichen Entwicklung unterstützt. Ausgewählte Studierende erhalten für das Studienjahr ein Stipendium in Höhe von 7.000 EUR.

Gefördert werden:

  • Studierende (Bachelor, Master) sowie Promovenden mit einer sichtbaren oder unsichtbaren Behinderung
  • Studierende aus den Bereichen Informatik, Data Science, Informationstechnik oder einem eng verwandtem technischen Fachgebiet
  • Studierende mit guten Leistungen

Bewerbungsfrist:

  • Ende März

    Weitere Informationen und Bewerbung unter https://buildyourfuture.withgoogle.com/scholarships/google-students-with-disabilities-scholarship

    Career Service

    Markus Haubold
    Beratung, Stipendien, Unternehmenskontakte, Jobportal
    +49 375 536 1343
    markus.haubold[at]fh-zwickau.de

    Erreichbarkeiten

    persönlich vor OrtDienstag
    14:00 bis 17:00 Uhr (während Lehrveranstaltungszeit)
    oder nach individueller Vereinbarung (auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit)
    telefonischunter den genannten Telefonnummern
    per E-Mailbitte nehmen Sie vorrangig Kontakt per E-Mail auf unter careerservice[at]fh-zwickau.de
    per Videochatnach individueller Vereinbarung

     

    Besucheradresse
    Zwickau-Zentrum
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